Wie verhalte ich mich richtig bei einer Klage?

Internet, IT und Telekommunikation
19.12.20092616 Mal gelesen
Wurde Ihnen eine Klageschrift zugestellt, dann sehen Sie sich sämtliche Schriftstücke und Hinweise des Gerichts sorgfältig an. Meinst gibt es ein sogenanntes ?Vorblatt zur Zustellungssendung?. Darin heißt es dann:

?Wichtiger Hinweis:Mit dieser Sendung werden Ihnen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenen Schriftstücke förmlich zugestellt. Die förmliche Zustellung eines Schriftstücks dient dem Nachweis, dass dem Adressaten in gesetzlich vorgeschriebener Form Gelegenheit gegeben worden ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und wann das geschehen ist. Den Tag der Zustellung vermerkt der Zusteller auf dem Umschlag. Bitte bewahren Sie den Umschlag und dieses Vorblatt zusammen mit den darin enthaltenen Schriftstücken auf. Er dient in Zusammenhang mit diesem Vorblatt als Beleg, wenn Sie angeben müssen, welche Schriftstücke Ihnen wann zugestellt worden sind. Wird der Zustellungsadressat oder eine zum Empfang des Schriftstücks berechtigte Person in der angegebenen Wohnung oder in den angegebenen Geschäftsräumen nicht angetroffen, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt werden. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.?  Sorgen Sie immer dafür, dass auch im Falle Ihrer Abwesenheit (z.B. Geschäftsreise, Urlaub) Ihr Briefkasten geleert wird und Sie von dem Inhalt Kenntnis erhalten. Sie müssen Sie in jedem Falle die Ihnen gesetzten Fristen beachten. Meinst wird Ihnen zunächst eine Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft gesetzt und eine weitere Frist zur Klageerwiderung. Die Fristen beginnen mit dem Tag der Zustellung an zu laufen. Nur vor den Amtsgerichten benötigen Sie keinen Anwalt und können die erforderlichen Schriftsätze selbst bei Gericht einreichen. Vor den Landgerichten besteht jedoch Anwaltszwang. Deshalb können die Parteien alle Erklärungen nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt abgeben. Eigene Ausführungen der Partei darf das Gericht nicht berücksichtigen. Etwas anderes gilt, wenn eine Partei annimmt, das Gericht sei für Sie nicht zuständig. Diese Erklärung kann Sie persönlich abgeben. Beachten Sie die gesetzten Fristen nicht, so können Sie allein deshalb den Prozess verlieren. Alles, was verspätet vorgebracht wird, darf das Gericht nur berücksichtigen, wenn dies die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer Klageschrift wie folgt zu verhalten: ·         Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches Ihnen die Klage zugestellt hat. Dieses darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie einfach mir die gesamte Kommunikation.  ·         Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der Klageschrift.  ·         Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.  
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