Wie verhalte ich mich richtig bei einer einstweiligen Verfügung?

Internet, IT und Telekommunikation
19.12.20091128 Mal gelesen
Wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt, dann müssen Sie sofort handeln. Sie dürfen die einstweilige Verfügung auf gar keinen Fall ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet wird. Weitere nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren könnten ebenfalls entstehen.

 Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung wie folgt zu verhalten: ·         Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dieses darf Sie nicht beraten. ·         Unterlassen Sie sofort das von der einstweiligen Verfügung umfasste Verhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft. Sollten Sie die einstweilige Verfügung nicht oder teilweise nicht verstanden haben, oder sich unsicher sein, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie am besten einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. ·         Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der einstweiligen Verfügung. Von diesem Tag hängt die zeitliche weitere Vorgehensweise entscheid ab. Lassen Sie zu viel Zeit ohne die erforderliche Reaktion verstreichen, so müssen Sie gegebenenfalls mit weiteren Kosten rechnen. Dies muss unbedingt verhindert werden. ·         Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. 
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