Die oben genannten Begrifflichkeiten befassen sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung bestehender Forderungen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Schuldnerverzug entsteht ist beträchtlich und kann schlimmstenfalls zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Dies kann legal und effektiv durch ein modernes Forderungsmanagement vermieden werden.
Im Gegensatz zu Inkassobüros sind Anwaltskanzleien zur umfassenden Durchführung des Verfahrens befugt. Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher außergerichtlicher Aufforderung nicht, kann die Forderung durch Anwälte auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Professionelle Datenbanken und eigene Forderungsabteilungen gewährleisten in modernen Kanzleien, dass die Forderung samt Zinsen auf den Cent genau gezahlt wird. Sollte der Schuldner trotz erfolgreichen Abschlusses eines Gerichtsverfahrens dann nicht zahlen, wird meist umgehend die Zwangsvollstreckung betrieben. Die Kontopfändung erweist sich dabei stets als probates Mittel zur Begleichung der Schuld.
Oftmals gelingt es den Kanzleien jedoch bereits außergerichtlich, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Die Kosten des Verfahrens trägt in diesen Fällen der Schuldner. Dies umfasst auch die eigenen anwaltlichen Gebühren. Es lohnt sich also hartnäckig zu bleiben!
Datum: 19.01.2009
Autor: RA K.Gulden, LL.M.
Rubrik: Zivilrecht
mehr über: Forderungseinzug, Inkasso und Forderungsmanagement
08.07.2009
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