Die häufigsten Abmahnfallen für Webseiten-Betreiber!

Die häufigsten Abmahnfallen für Webseiten-Betreiber!
14.11.2015240 Mal gelesen
Abmahngefahren lauern überall – besonders oft im Internet! Wenn Sie Betreiber einer Website sind, sollten Sie die Top 5 der Abmahnfallen auf dem Schirm behalten!

Abmahnfalle Nummer 1: Fremde Videos und Bilder

Egal, ob Sie fremde Bilder und Videos im Internet gefunden haben oder aus Bilddatenbanken heruntergeladen haben: Klären Sie unbedingt die Nutzungsrechte, bevor Sie das Material auf Ihrer eigenen Website veröffentlichen! Denn: Bilder und Videos sind immer urheberrechtlich geschützt. Bei illegaler Verwendung drohen Ihnen Abmahnungen!

Abmahnfalle Nummer 2: Google AdSense und Werbebanner

Sobald Sie ein Werbebanner oder eine Google AdSense-Anzeige auf Ihrer Website schalten, gilt diese nicht mehr als rein privat - unabhängig davon, ob Sie mit Ihrer Seite Gewinn machen. Hieraus ergeben sich zahlreiche rechtliche Pflichten und die Möglichkeit, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

Abmahnfalle Nummer 3: Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung

Als Websitenbetreiber brauchen Sie eine Datenschutzerklärung! Da Analysetools und Apps externer Dienste wie Twitter, Google Analytics oder Facebook jede Menge Daten über die Besucher Ihrer Website speichern, müssen Sie laut Datenschutzrecht und § 13 des Telemediengesetzes Ihre Nutzer darüber aufklären, welche Daten von ihnen gespeichert werden.

Abmahnfalle Nummer 4: Google , Facebook, Twitter & Co.

Passen Sie auf mit Ihren Social Media-Profilen! Sobald Sie auf Facebook, Twitter & Co über Ihr Unternehmen berichten, gilt Ihr Profil als nicht mehr rein privat. Daraus ergeben sich verschiedene neue rechtliche Anforderungen an Sie! Informieren Sie sich!

Abmahnfalle Nummer 5: E-Mail-Werbung und Newsletter

Werbung per E-Mail zählt zu den effektivsten Werbemitteln überhaupt. Doch aufgepasst: Ohne ausdrückliches Einverständnis ist E-Mail-Werbung unzulässig und kann abgemahnt werden.

Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen Ihrer Website erhalten oder wollen Sie Ihre Website abmahnsicher gestalten? Dann melden Sie sich umgehend bei uns!

Ignorieren sie auf keinen Fall eine eventuelle Abmahnung, da sonst weitere Kosten drohen - etwa durch eine einstweilige Verfügung!

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie gern, wie Sie Ihre Website abmahnsicher gestalten können. Kontaktieren Sie uns rund um die Uhr - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Sie möchten schnell und diskret Dokumente zur Überprüfung vorlegen? Kein Problem. Laden Sie einfach Ihre Dokumente auf unserer Homepage hoch. Die Spezialisten von JusDirekt kümmern sich umgehend um Ihr Anliegen und rufen Sie nach Prüfung zurück.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.