Warnung vor WhatsApp Kettenbrief – Abmahnungen können folgen

Warnung vor WhatsApp Kettenbrief – Abmahnungen können folgen
11.11.2014289 Mal gelesen
WhatsApp kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach der Aufregung um die blauen Häkchen als Lesebestätigung regen sich nun die Nutzer über einen mysteriösen Kettenbrief auf. Die Botschaft, die derzeit bei WhatsApp kursiert besteht aus einem Bild, das eine brennende Kerze zeigt, und folgender Nachricht: „Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24 Std. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der krebskranken Menschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott dass du Gesund bist! Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten…“

Kerzenbild ist urheberrechtlich geschützt

Das perfide: Wer dieser Aufforderung nachkommt und das Kerzenbild als Profilbild nutzt, setzt sich der Gefahr einer Abmahnung aus, denn das Bild ist urheberrechtlich geschützt! Der Absender des Kettenbriefs soll Gerüchten zufolge dieses Bild absichtlich versendet haben, um hinterher über eine bildrechtliche Abmahnung von unzähligen WhatsApp Nutzern hohe Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Ob dieses Gerücht stimmt wissen wir nicht. Fest steht, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und die Gefahr einer Abmahnung bei der Nutzung eines fremden Bildes grundsätzlich besteht.

Kinder und Jugendliche als beliebte Opfer

Nicht wenige Nutzer sind zu Recht empört. Gerade Kinder und Jugendliche sind bei Kettenbriefen nicht unbedingt misstrauisch und machen entsprechend mit. Die Frage, die sich unweigerlich stellt, ist, ob die Abmahnungen, gesetzt den Fall sie wurden bewusst "inszeniert" überhaupt rechtmäßig sind und ob die Nutzer im Falle einer Abmahnung am Ende tatsächlich Schadensersatz zahlen müssen.

Abmahnung durch Absender wäre rechtsmissbräuchlich

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke: " Diese Abmahnungen sind, wenn sie hinterher vom Absender verschickt werden, unter jedem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlich. Wer als Urheber ein Bild in Kettenbriefen zum Weiterverbreiten verschickt, erteilt dadurch eine Lizenz für die Nutzung des Bildes zum beschriebenen Zweck.

Sollte der ursprüngliche Absender des Kettenbriefs das Bild selbst urheberrechtswidrig genutzt haben, hat der eigentliche Urheber jedoch das Recht die urheberrechtswidrige Nutzung seines Bildes abzumahnen. Allerdings wäre hier zweifelhaft, ob durch das Einsetzen des Kerzenbildes als Profilbild überhaupt eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts besteht. Schließlich ist das Profilbild bei WhatsApp nur für diejenigen sichtbar, die die entsprechende Mobilfunknummer kennen. Hier kommt es für eine Bewertung des Falles auf die Größe dieses Personenkreises an. Auch beim Teilen eines Bildes auf Facebook kann ab einem großen Freundeskreis von einer öffentlichen Zugänglichmachung ausgegangen werden.

Grundsätzlich gilt: Vor der Übernahme fremder Bilder die Rechte klären

Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer bewusst machen, dass Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind und eine Nutzung des Bildes nur mit Einwilligung des Urhebers rechtmäßig ist. Auf der sicheren Seite ist immer derjenige, der selbst seine Profilbilder oder Ähnliches anfertigt oder eine entsprechende Lizenz für die Nutzung erwirbt. Die unbedachte Verwendung fremder Bilder hat häufig teure rechtliche Konsequenzen. Klar ist aber auch, dass WhatsApp Nutzer für den Urheber nur schwer zurückverfolgt werden können. Hier müsste er schon tausende Telefonnummern durchtesten, um die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen ausfindig machen zu können. "Profi-Abmahner" werden sich daher wohl eher weiterhin auf Facebook konzentrieren.

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