Jameda-Bewertung - Löschung von Bewertungen und Einträgen auf Jameda

Jameda-Bewertung - Löschung von Bewertungen und Einträgen auf Jameda
21.10.2014379 Mal gelesen
Sie sind Arzt und möchten eine Jameda Bewertung löschen lassen? Unliebsame Bewertungen werden oft gelöscht, insbesondere dann, wenn sie negative Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten. Lesen Sie hier, was die Rechtslage ist und was Sie nun tun müssen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.09.2014 - VI ZR 358/13 entschieden, dass kein Anspruch von Ärzten (oder anderen Unternehmern) besteht, sich aus einem Bewertungsportal generell löschen zu lassen. Jeder Arzt, der seine Leistungen am Markt anbiete, sei auch Bewertungen ausgesetzt. Das Informationsinteresse des Portals Jameda überwiege hier dem Persönlichkeitsrecht des Arztes. Somit kann sich der Arzt grundsätzlich nicht komplett aus Bewertungsportalen wie Jameda oder Sanego entfernen lassen. Die Entscheidung ist nicht überraschend. Wäre anders entschieden worden, hätte dies das Ende der Bewertungsportale wie Jameda oder Sanego bedeuten können.

Die Löschung von rechtswidrigen Einträgen ist jederzeit möglich.

Ärzte sind jedoch negativen Bewertungen auf Jameda und Sanego nicht schutzlos ausgeliefert. Es ist zunächst immer möglich, gegen unliebsame Bewertungen vorzugehen, sofern diese rechtswidrig sind. Rechtswidrig sind Einträge oder Berichte, die unwahre Tatsachen enthalten, wenn also der Verfasser Dinge berichtet, die sich in der Praxis nie zugetragen haben. Ebenso rechtswidrig sind Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen und Schmähkritik.

Hier kann ein erfahrener Anwalt prüfen, ob die Bewertung noch zulässig ist oder nicht.

Selbst bei an sich rechtlich rechtmäßigen Bewertungen hat das Portal Jameda Bewertungen nach Aufforderung von Rechtsanwalt Hechler bereits gelöscht. Ein Anwaltsbrief macht bei den Verfassern der Bewertungen schon gehörigen Eindruck, so dass diese die Bewertung nicht bestätigt haben.

Achtung: Ärzte sollten sich nie selbst an Jameda wenden!

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Ärzte meinen, man könne mit Jameda über Meinungsäußerungen in Einträgen diskutieren. Das ist ein Irrtum. Meinungsäußerungen müssen nicht gelöscht werden. Jameda und Sanego löschen zulässige Einträge grundsätzlich nicht.

Ähnliche Erfahrungen machen Ärzte auch bei anderen Fällen, wenn sie sich selbst direkt an Jameda wenden. Das Portal macht dann einen "Kompromiss" und löscht lediglich die Textbewertung. Das verschlimmert die Sache oft, wenn z. B. die Note 5 oder 6 stehen bleibt.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England) rät Ärzten unbedingt davon ab, Bewertungsportale selbst zu kontaktieren. Die Bewertungen werden meist nur einmal geprüft. Wird die Bewertung gar nicht oder nicht teilweise gelöscht, bleiben die Einträge meist jahrelang stehen.

Machen Sie keine Experimente - Lieber sofort zum Anwalt

Sofern Sie Arzt sind und einen negativen Jameda-Eintrag oder eine Bewertung auf Sanego auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen wollen, können Sie mich jederzeit für ein kostenloses Erstgespräch unter Telefon 07171 18 68 66 anrufen oder mein Kontaktformular für negative Jameda Bewertungen ausfüllen.

Ich habe umfangreiche Erfahrung mit Bewertungen und dem Portal Jameda bzw. Sanego.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England)