Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vertritt zahlreiche Mandanten, die Opfer solcher Cybermobbing Attacken geworden sind.
Facebook Fake-Profile
Ein Nutzerprofil bei Facebook ist schnell erstellt. Ein klassischer Fall von Cybermobbing ist die Erstellung eines Facebook Fake-Profils mit der Identität des Opfers. Es werden dann bloßstellende Bilder oder Aussagen gepostet, die dem eigentlichen Namensinhaber schaden. Eine unserer Mandantin fand ein solches "Fake-Profil", das auf ihren Namen und Aktaufnahmen angelegt wurde, die sie vor Jahren von einem Fotografen hatte anfertigen lassen. Die Arbeitgeber unserer Mandantin wurden auf das Profil aufmerksam und sie stellte sofort eine Strafanzeige bei der Polizei. Der Identitätsklau und die Veröffentlichung der privaten Bilder stellt eine gravierende Persönlichkeitsverletzung dar. Das Opfer hat gegen Facebook einen Anspruch auf Auskunft über die Person des Profilerstellers und natürlich ist Facebook verpflichtet das Profil zu löschen.
Cybermobbing unter Jugendlichen
Besonders Jugendliche, bei denen die Kommunikation nach der Schule über soziale Netzwerke weitergeführt wird, sind beliebte Opfer von Cybermobbing. Im Netz sind die Schüler ungehemmter und ein unliebsamer Kamerad wird schnell mal beleidigt- und das in mehrfacher Form. Das einmal Gesagte bleibt im Netz erhalten. Ein Entkommen ist für die Betroffenen kaum möglich. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und üble Nachrede sind Straftatbestände, die auch im Netz verfolgt werden. Eltern und Lehrer sollten so schnell wie möglich eingeschaltet werden. Durch diesen Druck knicken Täter häufig ein. In solchen Fällen ist es auch durchaus denkbar, dass die Aufklärung über diese Straftatbestände in den sozialen Netzwerken selbst durchaus ihre Wirkung zeigen könnte. Jugendliche sind sich der rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns häufig nicht bewusst.
Auch wer aus "Spaß" unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, wie: " Mein Nachbar feiert gerade eine Nacktparty im Garten" handelt rechtswidrig. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen begründet eine Persönlichkeitsverletzung. Betroffenen haben einen Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Zahlung von Schadensersatz.
Bisherige Möglichkeiten sich gegen Cybermobbing zu wehren
Die Möglichkeiten gegen beleidigende Inhalte auf Facebook vorzugehen sind mittlerweile sehr gut. Der schnellste und effektivste Weg führt über Facebook selbst. Nach Kenntnis von illegalen Inhalten ist das Unternehmen verpflichtet, diese zu löschen. Insofern reagiert Facebook auf Anwaltsschreiben mittlerweile meist innerhalb von 24 Stunden. Daneben ist dem Betroffenen oft auch daran gelegen, den wahren Urheber der verleumderische Inhalte ausfindig zu machen. Um dies zu erreichen, wird meist eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Der Staatsanwalt hat dann die Möglichkeit, über Facebook die IP-Adresse (und möglicherweise auch die weitere Facebook Kommunikation) des Betroffenen heraus zu verlangen. Oft sind Facebook Mitglieder darüber hinaus ohnehin mit ihren echten Namen registriert, so dass der Täter der oben genannten Straftaten schnell zu ermitteln ist. Handelt es sich um Jugendliche, drohen Jugendarrest und Schadensersatzansprüche. Je nachdem wie schwer die angerichteten psychischen Schäden bei den Betroffenen sind, können die Schadensersatzansprüche schnell mehrere 1000 € betragen und sich auch auf den Ersatz ärztlicher Betreuungskosten beziehen.
Achtung: Auch wer unter beleidigenden Postings einfach nur den "Like Button" klickt, kann unter Umständen auch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Rechtsprechung ist sich noch nicht einig, aber einige Gerichte haben bereits ein "zu eigen machen" der beleidigenden Aussage angenommen.
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