Abmahnmissbrauch der Angela Joo durch Sandhage Rechtsanwälte

Abmahnung
10.03.2013560 Mal gelesen
Landgericht bestätigt Rechtsmissbrauch nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung - Einstweilige Verfügung der Angela Joo, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, ist unzulässig und wird aufgehoben.

Die in Ludwigsburg ansässige Onlinehändlerin Angela Joo, handelnd bei eBay unter den Benutzernamen eurozwerg-de bzw. euro-zwerg24, ist in den vergangenen Monaten einer Vielzahl von Onlinehändlern dadurch aufgefallen, dass sie durch die Sandhage Rechtsanwälte, Berlin, massenhaft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hat aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnungen waren zumeist fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei dem Angebot und Verkauf von Elektronikartikeln über die Internethandelsplattform eBay.

In einem von uns geführten Rechtsstreit hat das zuständige Landgericht nunmehr den Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG anerkannt, somit eine ursprünglich zugunsten der Angela Joo erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben und den durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage begehrten Antrag auf Kosten der Angela Joo als unzulässig zurückgewiesen.
Entgegen eines vorangegangenen Urteils des LG Duisburg, das Rechtsanwalt Gereon Sandhage zur Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch vorlegte, ließ sich das hier zuständige Landgericht nicht von den vielen Indizien ablenken, die letztlich in ihrer Gesamtheit dazu führten, dass die Abmahnung und einstweilige Verfügung als rechtsmissbräuchlich einzuschätzen sind.

Unmissverständlich hat das Landgericht im Rahmen der Urteilsbegründung dargestellt, dass insgesamt eine Vermutung dafür spreche, dass die von Angela Joo begehrte einstweilige Verfügung nur der Schaffung von Ansprüchen auf Abmahnkosten zugunsten der Sandhage Rechtsanwälte diene. Auch ergäbe sich aus den von uns vorgelegten Unterlagen, dass  der abmahnende Rechtsanwalt Sandhage im Eigeninteresse vorgegangen sei. Diese Indizien habe Rechtsanwalt Gereon Sandhage in der mündlichen Verhandlung auch nicht auszuräumen können.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es sich bei der von uns erstrittenen Entscheidung (soweit bekannt) um die erste Gerichtsentscheidung handelt, die einen Rechtsmissbrauch der Angela Joo anerkannt hat. Weil bspw. das LG Duisburg anderer Rechtsauffassung ist, muss somit abgewartet werden,  welche Rechtsprechung sich letztlich durchsetzen wird.

Aus diesem Grunde müssen die Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen der Angela Joo bzw. der Rechtsanwälte Sandhage weiterhin ernst genommen werden, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.

Auch weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist (Stand: 11.03.2013), werden wir Sie gern über Neuigkeiten unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-angela-joo-ludwigsburg-eurozwerg-de-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage.html

informieren. Dort können Sie auch über Ihre Erfahrungen mit den Abmahnungen der Angela Joo bzw. den Rechtsanwälten Katrin und Gereon Sandhage berichten.

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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