Ich hatte bereits vor Kurzen über die Androhung der Veröffentlichung einer Gegnerliste berichtet. Den Beitrag finden Sie hier:
U C Rechtsanwälte drohen mit Veröffentlichung einer Gegnerliste zum 1.9.2012
Eine Betroffene wollte nicht abwarten, ob U C die Drohung der Veröffentlichung wahr macht, sondern Gewissheit haben, dass Ihr Name auf einer derartigen Liste nicht erscheint.
Also wurde U C zunächst binnen kurzer Frist abgemahnt und dann sofort eine einstweilige Verfügung beim LG Essen beantragt. Der Streitwert wurde auf 6.000 EUR festgesetzt. Die Kosten wurden U C auferlegt.
Jeder Betroffene kann sich im Wege dieses Vorgehens gegen die Veröffentlichung seines Namens schützen. Rund 150.000 Betroffene gibt es.
Die Kosten dürften für U C nicht unerheblich sein. außergerichtliche Kosten von rund 229,70 EUR netto, 204 EUR Gerichtkosten, 1,3 Verfahrensgebühr 459,40 EUR netto, insgesamt 893,10 EUR.
Sollte nur 1 % der rund 150.000 Betroffenen diesen Weg wählen, so kämen rund 1.339.650 EUR auf die U C Rechtsanwälte zu.
Es bleibt daher spannend, ob die Androhung weiterhin im Internet veröffentlich wird, oder ob U C dies zurückzieht.
Sie möchten sich gegen die Veröffentlichung Ihres Namens wehren?
Wir helfen Ihnen.