Gegnerliste: Einstweilige Verfügung gegen U+C Rechtsanwälte - LG Essen 4 O 263/12

Internet, IT und Telekommunikation
31.08.2012704 Mal gelesen
Die U+C Rechtsanwälte wurden verurteilt, es zu unterlassen, den Namen der Antragstellerin zu veröffentlilchen oder veröffentlilchen zu lassen, insbesondere wenn die Veröffentlichung im Namen einer "Gegnerliste" erfolgt.

Ich hatte bereits vor Kurzen über die Androhung der Veröffentlichung einer Gegnerliste berichtet. Den Beitrag finden Sie hier:

U C Rechtsanwälte drohen mit Veröffentlichung einer Gegnerliste zum 1.9.2012

Eine Betroffene wollte nicht abwarten, ob U C die Drohung der Veröffentlichung wahr macht, sondern Gewissheit haben, dass Ihr Name auf einer derartigen Liste nicht erscheint.

Also wurde U C zunächst binnen kurzer Frist abgemahnt und dann sofort eine einstweilige Verfügung beim LG Essen beantragt. Der Streitwert wurde auf 6.000 EUR festgesetzt. Die Kosten wurden U C auferlegt.

Jeder Betroffene kann sich im Wege dieses Vorgehens gegen die Veröffentlichung seines Namens schützen. Rund 150.000 Betroffene gibt es.

Die Kosten dürften für U C nicht unerheblich sein. außergerichtliche Kosten von rund 229,70 EUR netto, 204 EUR Gerichtkosten, 1,3 Verfahrensgebühr 459,40 EUR netto, insgesamt 893,10 EUR.

Sollte nur 1 % der rund 150.000 Betroffenen diesen Weg wählen, so kämen rund 1.339.650 EUR auf die U C Rechtsanwälte zu.

Es bleibt daher spannend, ob die Androhung weiterhin im Internet veröffentlich wird, oder ob U C dies zurückzieht.

Sie möchten sich gegen die Veröffentlichung Ihres Namens wehren?

Wir helfen Ihnen.

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