Softwarebilliger.de erwirkt Verfügung gegen Microsoft.

Internet, IT und Telekommunikation
27.04.20121144 Mal gelesen
Das LG Hamburg hat der Firma Microsoft verboten, bestimmte negative Äußerungen über die Plattform softwarebilliger.de zu veröffentlichen. Dies geschah anscheinend auf Antrag der TYR Holding GmbH, welche die Softwareverkaufsplattform www.softwarebilliger.de betreibt und sich wegen des angeblichen Vertriebs von illegalen Microsoft-Softwarekopien im Dauerstreit mit der Firma Microsoft befindet.

Grund für das Gerichtsverfahren war eine Pressemitteilung von Microsoft vom 13.03.2012, die Folgendes mitteilte (Auszug):

 

"Unterschleißheim, 13.03.2012. Entgegen gerichtlicher Anordnungen und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin werden über den Web-Shopwww.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger vertrieben. Gerichtsvollzieher und Beamte des Landeskriminalamts Berlin hatten bereits bei der ehemaligen Betreiberin des Web-Shops www.softwarebilliger.de mehrere Tausend Datenträger gefälschter Microsoft Windows-Betriebssysteme sichergestellt. Microsoft musste feststellen, dass auch die neuen Betreiber vonwww.softwarebilliger.de weiterhin gefälschte Datenträger vertreiben. Aus diesem Grund warnt Microsoft nun vor dem Kauf von gefälschter Marken-Software auf www.softwarebilliger.de. Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen. [...]" 

 

Auf Antrag des Händlers softwarebilliger.de hat das LG Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12) erlassen. Ein herber Schlag für Microsoft.

 

Durch die Verfügung wird es Microsoft untersagt, zentrale Passagen der Pressemitteilung vom 13. März 2012 zu verwenden. Das Unternehmen darf nicht mehr erklären, es warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de" und auch nicht weiter behaupten, dass softwarebilliger.de entgegen gerichtlicher Anordnung und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin über seinen Web-Shop gefälschte Datenträger vertreibe. Des Weiteren wurde Microsoft untersagt, die Behauptungen, der "Verkauf von Fälschungen geht weiter" sowie die Aussage "Rechtsmittel der Betreiber von www.softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos" zu benutzen.

 

Sollte Microsoft dagegen Verstoßen, droht ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft gegen den verantwortlichen Deutschland-Geschäftsführer. Microsoft hat reagiert und die beanstandete Pressemitteilung von der eigenen Webseite entfernt.

 

Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der TYR Holding, Betreiber von Softwarebilliger.de. erklärte:

 

"Wir haben uns erfolgreich gegen die rufschädigende Kampagne von Microsoft zur Wehr gesetzt"

  


Des Weiteren hatte er angeführt:

 

"Microsoft versucht, den fairen Handel mit gebrauchter Originalsoftware zu unterbinden."

 

Er wolle sich auch weiterhin gegen die Vorwürfe von Microsoft wehren und er erwarte, dass das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin dies bestätigen werde. Seiner Ansicht nach, versuche Microsoft den fairen und legalen Handel mit gebrauchter Originalsoftware zu unterbinden.

 

Die Äußerungen haben allerdings dazu geführt, dass Microsoft beim LG Frankfurt die Verhängung eines empfindlichen Ordnungsgelds beantragt hat. Zudem hat Microsoft jetzt auch Klage gegen die TYR Holding und ihren Geschäftsführer erhoben.

 

Allerdings ist der Streit um den Verkauf von gebrauchter Software damit noch längst nicht entschieden. Bis jetzt handelt es sich nur um einen Sieg in zeitlicher Hinsicht. Microsoft kann zunächst dagegen Widerspruch einlegen und ein Hauptverfahren anstreben. Ferner sagt die Verfügung wenig über die Erfolgsaussichten in der grundsätzlichen Auseinandersetzung um den Verkauf gebrauchter Software aus.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es bei dem Rechtsstreit darum geht, ob Microsoft, im Hinblick auf das Wiederinverkehrbringen gebrauchter OEM-Software durch Gebrauchtsoftware-Händler, eine Markenrechtsverletzung geltend machen kann. Microsoft bezeichnet die Software als gefälscht, obwohl es sich bei den beanstandeten Datenträgern und Echtheitszertifikaten üblicherweise um OEM-Produkte handelt, die von einem ausgemusterten Rechner entfernt wurden.

 

 Mehr Informationen finden Sie auf unseren Seiten:

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