Hilfe Mahnung

Abmahnung
15.03.2012463 Mal gelesen
Mahngebühren - muss man sie bezahlen?

Sollten Sie eine Mahnung erhalten, raten wir Ihnen in folgender Weise vorzugehen:
 

RUHE BEWAHREN !

NICHT UNTERSCHREIBEN !

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ABÄNDERN !

NICHT DEN ABMAHNENDEN ANRUFEN !

NICHT SOFORT ZAHLEN !

Eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung kann vor einem teuren Klageverfahren und Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe schützen. Aber auch diese modifizierte Erklärung gilt dreißig Jahre. Niemand muss sich jedoch ungeprüft für eine unabsehbare Anzahl von Werken gegenüber dem abmahnenden Urheber verpflichten.

NICHT IRRITIEREN LASSEN !

Ein Anwalt aus München verunglimpft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkärung / Verpflichtungserklärung irrigerweise als “Märchen”. Lassen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwaltes die genau entstehenden Kosten einer Vertretung mitteilen, und zwar in klaren Zahlen! UNTERSCHREIBEN SIE KEINE HONORARVEREINBARUNG UNGEPRÜFT !

Eine Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung darf nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, kann die Anwaltskanzlei, welche abgemahnt hat, eine einstweilige Verfügung erwirken oder auch gleich Klage erheben. Die Kosten sind für diese Verfahren erheblich, da der Streitwert von den Urhebern sehr hoch beziffert wird. Diese Kosten werden Ihnen auferlegt, nicht dem Rechtsanwalt, der Ihnen geraten hat, keine Erklärung abzugeben. Es besteht also ein erhebliches Prozessrisiko.

Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu verhandeln. Keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.) übersenden. Niemand kann dazu verpflichtet werden mehr preiszugeben, als tatsächlich sinnvoll ist.

Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich unter meiner Filesharinghotline

0431 591 90 90

erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:

ra.herrle@t-online.de