Waldorf Frommer für Getty Images International : Unlizenzierter Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützte Werke

Internet, IT und Telekommunikation
12.02.2012551 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen auch im Jahr 2012 im Auftrag der Getty Images Internatinal gegen Websitebetreiber vor. Der Vorwurf: unlizenzierter Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke, Fotos bzw Bildmaterial, an denen Getty Images die Lizenzrechte habe.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Getty Images International : unlizenzierter Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke

 Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen auch im Jahr 2012 im Auftrag der bekannten Bildverwerter Getty Images International mit Sitz in London gegen Websitebetreiber vor, die angeblich unlizenzierte Fotos verwendet haben.

Derzeit erhalten mit Schreiben vom 03.02.2012 wieder viele betroffene Betreiber von Internetauftritten eine Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Werke. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten die Bildagentur Getty Images International mit Sitz in London.

 Es wird geltend gemacht, dass auf der Homepage des Verantwortlichen Betreibers Darstellungen enthalten, in die Bildmaterial von Getty Images International ohne deren Zustimmung eingebunden sei.

Es handele sich um eine unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke.

Der Betroffene wird in der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Auskunft zu erteilen.

Kommentar:

  • Regelmäßig gehen der Abmahnung eine Lizenzforderung der Firma Getty Images voraus, auf die der Betroffene nicht reagiert hat.  Meist liegt das Schreiben der Firma Getty Images ca. 1 Jahr zurück, bevor dann die Abmahnung von Waldorf Frommer den Betroffenen erreicht.

  • Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden. Meist sind Abwandlungen erforderlich.

  • Ob und wieweit die geforderte Auskunft erteilt werden muss, hängt von den Umständen des Falles ab. Zu beachten ist, dass in der Praxis bei der Auskunft oft Fehler gemacht werden, die später kaum rückgängig zu machen sind. Sorgfalt und eingehende rechtliche Prüfung sind hier notwendig.

  • Auf die Abmahnung sollte fristgerecht reagiert werden. Reagiert der Betroffene nicht, erhält er  regelmäßig nach ca. 2 Wochen nach Verstreichen der Frist die Abmahnung nochmals, diesmal per Einschreiben. Nun ist unbedingt eine Reaktion notwendig, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht, die allerdings bereits nach Verstreichen der ersten Frist kommen könnte. Daher sollten Fristen eingehalten werden. Notfalls kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

  • In allen Fällen erhält der Betroffene nach erfolgter Auskunft und Abgabe einer Unterlassungserklärung dann ein weiteres Schreiben, in dem die Anwaltskosten für die Abmahnung mit meist hohen Streitwerten und ein Lizenzschadensersatz gefordert wird, der oftmals die ursprünglich von Getty Images geltend gemachte Forderung bei weitem übersteigt. Hier ist eine eingehende rechtliche Überprüfung notwendig.



Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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 Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen einer Vielzahl von Betroffenen, die eine Abmahnung  wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung bzw. wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützer Werke eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.