Zahlungsaufforderung der Firma Debcon erhalten – Was tun?

Internet, IT und Telekommunikation
02.02.2012755 Mal gelesen
Seit Tagen erreichen uns Anrufe von besorgten Anschlussinhabern, die Post von der Inkasso-Firma Debcon erhalten haben. Darin wird meist ein Betrag in Höhe von 1.286,80 € gefordert. Diesen Zahlungsforderungen soll jeweils eine Zahlungsaufforderung der Kanzlei Urmann und Collegen (u+c) zugrunde liegen. Wir empfehlen den betroffenen Anschlussinhabern, die jeweils geforderten Geldbeträge nicht einfach zu überweisen sondern sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn in vielen Fällen ist die Berechtigung der erhobenen Forderungen mehr als fraglich

Absender der einschüchternden Schreiben ist die Firma Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH aus Witten. Sie berufen sich dabei auf eine vorangegangene Zahlungsaufforderung der Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen (U C) aus Regensburg. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist uns aus mehreren Tausend hier vertretenen Abmahnfällen bekannt. Die Kanzlei vertritt in diesen Abmahnfällen zahlreiche Rechteinhaber, unter anderem die Firmen Puaka Video Produktion GmbH oder die  Firma Silva Filmvertriebs GmbH.

Oft kein Abmahnschreiben erhalten

In vielen Fällen haben die Betroffenen tatsächlich vorher Abmahnungen der Kanzlei u c erhalten. Bei diesen Abmahnungen ging es um angebliche Filmdownloads von den Internetanschlüssen der Betroffenen.  Viele dieser Abgemahnten haben uns damals bereits beauftragt und sind nun trotzdem noch einmal von der Firma Debcon angeschrieben worden.

Zahlreiche Betroffene haben aber bislang noch keinerlei Abmahnschreiben erhalten. Für sie ist das Debcon-Schreiben die erste Zahlungsaufforderung.

Drohung mit Shufa-Eintrag

Die Firma Debcon droht auch damit, Forderungen an die Schufa Holding AG weiterzuleiten, falls nicht bezahlt wird. Diese Drohung geht dort ins Leere, wo wir für unsere Mandanten bereits den Forderungen widersprochen haben. Dies halten wir für wichtig, um der Gefahr eines Schufa-Eintrages zu begegnen.

Wie soll man auf diese Schreiben reagieren?

Wir empfehlen, keinen direkten Kontakt zu der Firma Debcon herzustellen. Gleichwohl sollte man die Schreiben aber keinesfalls einfach ignorieren.  Stattdessen sollten Sie die Forderungen anwaltlich prüfen lassen. Vor allem ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Vorwürfe einer Urheberrechtsverletzung überhaupt zutreffen. In zahlreichen Fällen haben sich nämlich die Vorwürfe der Kanzlei u c, auf die sich die Forderungen gründen, als haltlos herausgestellt. Daher sehen wir in vielen Fällen gute Aussichten, keine Zahlung an die Firma Debcon leisten zu müssen. Jedenfalls sollte man die Schreiben der Firma Debcon nicht unbeantwortet lassen, um sich nicht gar nicht erst in die Gefahr zu bringen, tatsächlich bei der Schufa gemeldet zu werden.

Wenn auch Sie ein vergleichbares Schreiben erhalten haben, rufen Sie gerne unserer Hotline an, um sich über das geeignete Vorgehen beraten zu lassen.