Mahnbescheid / Anspruchsbegründung: Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim

Internet, IT und Telekommunikation
24.11.20112881 Mal gelesen
Mahnbescheid/ Anspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung- Rechtsanwalt Haas erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim - Beschluss des Amtsgerichts Adelsheim: "Klägerin trägt Kosten des Verfahrens".

Rechtsanwalt Haas & Kollegen i.A.d. Studija Monolit GmbH erklärt Klagerücknahme vor dem Amtsgericht Adelsheim: Amtsgericht Adelsheim: "Klägerin trägt Kosten des Verfahrens"

Das Amtsgericht Adelsheim hat mit Beschluss vom 08.11.2011 (1 C 88 / 11) der Firma Studija Monolit GmbH, Moskau, die Kosten einer Filesharingklage auferlegt, nachdem Rechtsanwalt Haas & Kollegen die Klage zurückgenommen hatte. Auf Antrag der KANZLEI WEINER als  Prozessbevollmächtigter des Beklagten Anschlussinhabers hat das Amtsgericht Adelsheim durch Beschluss der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Dem Rechtstreit ging eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse  wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film Gluhar v Kino voraus, die im Auftrag der Firma Studija Monolit GmbH (nach russischem Recht) gegen einen von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., vertretenen Internetanschlussinhaber erging. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche von insgesamt 980,00 EUR wurden von der KANZLEI WEINER im Auftrag des Internetanschlussinhabers als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hat die Anwaltskanzlei Kruse die Zahlungsansprüche auf nunmehr 1101,80 EUR erhöht. Nachdem auch die erhöhte Forderung als unbegründet bezeichnet worden ist, hat die Firma Studija Monolit Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden mit der Interessenwahrnehmung beauftragt und einen Mahnbescheid in Höhe von 1101,80 € beim Amtsgericht beantragt. Gegen diesen Mahnbescheid wurde erhob Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M., als Bevollmächtigter des Anschlussinhabaers Widerspruch. Der Rechtstreit wurde daraufhin auf Antrag von Rechtsanwalt Haas & Kollegen unter Einzahlung weiterer Gerichtskosten an das zuständige Amtsgericht Adelsheim abgegeben.

Das Amtsgericht Adelsheim hat sodann die Klägerin unter Fristsetzung aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Nachdem sich der Betroffene auch im Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Adelsheim von der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) vertreten ließ, hat Rechtsanwalt Haas & Kollegen mutmaßlich aufgrund der vorgetragenen Argumentation die Klage mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen.

Auf Antrag der KANZLEI WEINER, Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) wurde der Klägerin, der Studija Monolit GmbH, sodann die Kosten des Verfahrens auferlegt. (Amtsgericht Adelsheim, Beschluss vom 08.11.2011, Az. 1 C 88 / 11).

 

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

KANZLEI WEINER
Stauffenbergstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791-949477-10
Telefax:  0791-949477-22

Zweigstelle Karlsruhe:
Emmy-Noether-Straße 17
Technologiepark
76131 Karlsruhe

Telefon: 0721-623891-30
Telefax: 0721-623891-33

Email: info@ra-weiner.de
www.ra-weiner.de 

Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.