Abmahnfalle Klimageräte: LG Bochum, I-14 O 160/11, Beschluss vom 9.9.2011

Internet, IT und Telekommunikation
14.09.2011572 Mal gelesen
Verkäufer von Klimageräten (Klimaanlagen) sollten dringend prüfen, ob Ihre Verkaufsanzeigen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es kommt nicht nur auf die vollständige Reihenfolge, sondern auch auf die korrekte Bezeichnung der Angaben an.

Fehlt etwas, oder werden unzutreffende Begriffe verwendet, droht eine Abmahnung. Verkaufen auch Sie Klimageräte, dann sollten Sie handeln. Andernfalls könnte es Ihnen ähnlich ergehen, wie diesem Händler:

 

"wird im Wege der einstweiligen Verfügung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende der Kammer allein- gemäß §§ 935, 940, 937 II, 944, 91, 890 ZPO, §§ 3, 4 Nr. 11, 8, 12 UWG i.V.m. §§ 3,5 En VKV und der Richtlinie 2002/31/EG

angeordnet:

Den Antragsgegnerinnen wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Klimageräte zu veröffentlichen oder zu unterhalten und dabei nicht die Energieeffizienzklasse, den jährlichen Energieverbrauch, sowie die Geräuschemissionen anzugeben und/oder die Energieeffizienzklasse nicht wie in der in der Richtlinie 2002/31/EG angegebenen Reihenfolge zu nennen und/oder die Bezeichnung "EER Kühlen" zu verwenden wie aus der Anlage 1 ersichtlich unter der Domain XXX geschehen.


Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- € festgesetzt.

Bochum, 09.09.2011"

  

Wir beraten Sie gern beim rechtssicheren Verkauf von Klimageräten / Klimaanlagen.

 

Das Team von http://www.shopsicherheit.de wünscht allen Händlern sicheres, erfolgreiches Handeln und vor allem KEINE Abmahnung!


Schon gewusst?
Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher. Neuerstellung von AGB, Überprüfung und Überarbeitung von vorhandenen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.

Es wird selbstverständlich für die erbrachten Leistungen die volle Haftung übernommen.

Abmahnung - nein Danke - lieber gleich zur Kanzlei Gerstel!

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Gerstel