„Dipl.-Jur.“, „Dipl. Jur.“, „Dipl. Jurist“ , „Dipl. Jur. Univ.“ - Was ist ein „Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ.“?

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18.08.201113631 Mal gelesen
Es gibt auf dieser Plattform Kollegen und Kolleginnen, die neben der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt/in“ auch den akademischen Grad „Diplom-Jurist“ führen. Diese Bezeichnung wird oft in der abgekürzten Form „Dipl.-Jur.“, „Dipl. Jur.“, „Dipl. Jurist“ , „Dipl. Jur. Univ.“ benutzt.

Wissen Sie eigentlich, was "Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ." bedeutet?

Juristische Laien glauben oft, dass diese Kollegen und Kolleginnen besser qualifiziert seien, als "nur" ein/e Rechtsanwalt/in. Viele sagen: "Oh, der ist sogar Diplom Jurist." Der Dipl. Jur.-Zusatz macht Eindruck und klingt ja auch ganz gut, oder nicht?

 

Aber was steckt wirklich dahinter? Es soll daher endlich einmal Klartext gesprochen werden:

Rechtsanwalt wird man nur, wenn man das 2. Staatsexamen bestanden hat. Nach dem Studium legt man das 1. Staatsexamen ab und es folgt das Referendariat (praktische Ausbildungszeit). Hat man das 2. Staatsexamen bestanden, darf man sich "Volljurist" oder auch "Rechtsassessor" nennen.

In der ehemaligen DDR war der Grad des Diplomjuristen seit den 60er Jahren der Regelabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums und stellte bereits den zur Ausübung des Richteramtes berechtigenden Abschluss dar.

Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen. Grund dafür ist die ansonsten im Vergleich zu Absolventen anderer Staaten, die mit Abschluss des Studiums einen akademischen Grad erwerben, bestehende Chancenungleichheit. Die meisten dieser Fakultäten verleihen den Grad auch noch nachträglich für frühere Absolventen des Ersten Staatsexamens.

Um sich Diplom-Jurist nennen zu dürfen, muss man nur nachweisen, dass das 1. Staatsexamen bestanden wurde. "Vier gewinnt. (Insider bei Juristen)." Die Uni erhält eine Bearbeitungsgebühr (bei mir waren es damals 50 DM) und schon erhält man ein Diplom. Eine schicke Urkunde gibt`s auch dazu.

 

Glauben Sie jetzt immer noch, dass ein "Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ." etwas besseres ist als nur ein Rechtsanwalt? Wie wäre es mit einem kleinen Quiz? Beantworten Sie bitte nachfolgende Frage:

 

Führt ein Rechtsanwalt, der als Volljurist notwendigerweise zwei Staatsexamen bestanden haben muss, neben der Bezeichnung "Rechtsanwalt" auch den akademischen Grad "Dipl. Jur." dann ist das

A. Lächerlich

B. Großartig.

Der Telefonjoker steht Ihnen leider nicht zur Verfügung.

 

Warum führen viele Kollegen und Kolleginnen dennoch z.B. die Bezeichnung "Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ."? Möglichweise aus folgenden Gründen:

. der-/diejenige hat sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht

. der-/diejenige hat sich sehr wohl Gedanken gemacht und möchte bei den Ratsuchenden den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass er wegen seines "Dipl. Jur. Univ." qualifizierter ist als die übrigen Kollegen

. der-/diejenige weiß nicht, dass die Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig ist und zugleich auch wettbewerbswidrig sein kann

. der-/diejenige hat schließlich für das Diplom bezahlt und dies soll sich jetzt auch bezahlt machen

. die Eltern haben gesagt "Junge, du hast den Titel, also nutze ihn."

. für einen Dr. jur. hat es leider nicht gereicht

 

Möge sich die Öffentlichkeit Ihr eigenes Bild zum "Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ." machen.

Sollten auch Sie den Zusatz "Dipl. Jur. Univ." führen und deswegen eine Abmahnung wegen unzulässiger Werbung mit Selbstverständlichkeiten erhalten, so erfolgte diese zu RECHT !

www.abmahnberatung.de