Verwendung des Google +1 (plus 1) Button im Onlineshop: Kostenloses Muster

Internet, IT und Telekommunikation
12.07.20111817 Mal gelesen
Das von Google initiierte "+1" erfreut sich großer Beliebtheit. Hinter "+1" steckt Googles neues Social Network. Die „+1“-Schaltfläche ist ein Kürzel für "das ist ziemlich cool" oder "schau dir das an".

Mit den in Websites integrierbaren " 1"-Button versucht Google, Datenverkehr zu seinem neuen Portal zu generieren. Google versucht im Bereich der Social Networks stark zu werden. Finden Sie etwas gut, dann können Sie dies durch einen einzigen Klick öffentlich mitteilen. Nach den Angaben von Google können Ihre 1-Empfehlungen Ihren Freunden, Kontakten und anderen im Web helfen, bei ihrer Suche die besten Inhalte zu finden.

Die " 1"-Schaltfläche ist wie der Facebook "Like" (Gefällt mir) - Button ein gutes Werbemittel für Onlinehändler. Diese Werbemöglichkeit wird bereits von zahlreichen Händlern genutzt. Onlinehändler sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen auf diese Weise neue Kunden zu generieren.

Allerdings wirft die Google " 1"-Schaltfläche auch datenschutzrechtliche Probleme auf. Ich empfehle bei Verwendung der " 1"-Schaltfläche eine Ergänzung in der Datenschutzerklärung. Die Kanzlei Gerstel stellt Ihnen dafür nachfolgend ein kostenloses Muster für eine Ergänzung Ihrer Datenschutzerklärung zur Verfügung. Sofern ein Link auf die Kanzlei Gerstel gesetzt wird, kann dieses Muster von jedermann frei verwendet werden.

 

Das Muster finden hier kostenlos:

 

Das Team von http://www.abmahnberatung.de wünscht allen Händlern sicheres, erfolgreiches Handeln und vor allem KEINE Abmahnung!


Schon gewusst?
Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher. Neuerstellung von AGB, Überprüfung und Überarbeitung von vorhandenen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.

Es wird selbstverständlich für die erbrachten Leistungen die volle Haftung übernommen.

Abmahnung - nein Danke - lieber gleich zu Gerstel!

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Gerstel

 

Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:

  • Abmahnung Auffenberg (Stefan Auffenberg)
  • Abmahnung APW Auffenberg Petzold Witte
  • Abmahnung Baek Law
  • Abmahnung Baumgarten Brandt
  • Abmahnung Baumgärtner (Daniel Baumgärtner)
  • Abmahnung Berners & Coll.
  • Abmahnung Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
  • Abmahnung Bohry (Viktor Bohry)
  • Abmahnung Braune & Partner
  • Abmahnung C-S-R (Christoph Schmietenknop)
  • Abmahnung Denecke von Haxthausen
  • Abmahnung Diesselhorst von Lojewski
  • Abmahnung Espey (Klaus Peter Espey)
  • Abmahnung Estel Feise
  • Abmahnung FAREDS
  • Abmahnung Graf von Westphalen
  • Abmahnung Himmelmann Pohlmann
  • Abmahnung Hoffmann
  • Abmahnung IT-Recht Kanzlei
  • Abmahnung Jacobs Höfer
  • Abmahnung JuS Schloms
  • Abmahnung Knebel Kreutzberger Effler
  • Abmahnung Kornmeier
  • Abmahnung Kruse (Doreen Kruse)
  • Zahlungsaufforderung KSP Seegers Frankenheim
  • Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner
  • Abmahnung Lihl (Christopher Lihl)
  • Abmahnung Lockowandt (Frank Lockowandt)
  • Abmahnung Meier (Marcus Meier)
  • Abmahnung Meissner & Meissner
  • Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller
  • Abmahnung Nümann Lang
  • Abmahnung Rasch
  • Abmahnung Reichelt Klute Aßmann
  • Abmahnung Rosenow Tiemann
  • Abmahnung Sagsöz Euskirchen
  • Abmahnung Sandhage
  • Abmahnung Sasse & Partner
  • Abmahnung Schalast & Partner
  • Abmahnung Schiek (Marko Schiek)
  • Abmahnung Schroeder (Lutz Schroeder)
  • Abmahnung Schulenberg Schenk
  • Abmahnung Schutt Waetke
  • Abmahnung SKW Schwarz
  • Abmahnung Spiske Maisch
  • Abmahnung Urmann & Collegen / U C / U C
  • Abmahnung Volke2.0 
  • Abmahnung Vorwerg Sommer
  • Abmahnung Waldorf Frommer
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale
  • Abmahnung Winterstein
  • Abmahnung Zimmermann Decker