RA Bechthold (Marburg) informiert: SKW Schwarz Rechtsanwälte gehen für Klassik Partner, Russkoe Stschaste Houm Video, Studija Monolit und andere gegen den Verkauf von Raubkopien vor – haftungsrecht.com berät auch in russischer Sprache!

Abmahnung
08.12.20101386 Mal gelesen
Raubkopien und Raubpressungen von Filmwerken

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte geht derzeit im Auftrag verschiedener Russischer Filmhersteller gegen den Verkauf von Raubkopien und Raubpressungen von Filmwerken vor. Konret handelt es sich dabei um die Unternehmen Klassik Partner, Russkoe Stschaste Houm Video, Studija Monolit, Kinotavr Video, PK Monolit, Kalypso und Zodiak Rekords.

Betroffen sind in den uns bekannten Fällen Händler, denen vorgeworfen wird, unautorisierte Vervielfältigungsstücke zum öffentlichen Verkauf angeboten und tatsächlich verkauft zu haben.

Durch Testkäufe sollen gerichtsverwertbare Beweise gesichert worden sein. Das Anbieten und verbreiten urheberrechtlich geschützter Filmwerke ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber kann gegen §17 UrhG verstoßen. Zu beachten ist auch, dass der Vertrieb von Raubkopien und Raubpressungen unter bestimmten Umständen strafbar ist.

Die SKW Schwarz Rechtsanwälte fordern die betroffenen Händler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Entwurf ist den Schreiben beigefügt. Sollte diese nicht fristgerecht mit dem geforderten Inhalt abgegeben werden, wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Aussicht gestellt. Die Kosten sollen in entsprechenden Verfahren EUR 14.594,74 betragen können. Auch die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung weisen die SKW Schwarz Rechtsanwälte hin.

Daneben weist die Kanzlei SKW Schwarz auf den grundsätzlich bestehenden Auskunftsanspruch der bezeichneten Rechteinhaber hin, wonach über sämtliche Verkäufe von Filmkopien seit dem Jahr 2000 umfassend Rechnung zu legen sein soll. Ausgehend von diesen Informationen wird im Regelfall der Schadensersatz beziffert.

Schließlich sollen ausgehend von einem Streitwert von EUR 250.000 Anwaltsgebühren von EUR 3.198,24 für jeden einzelnen Rechteinhaber erstattungsfähig sein. Im konkreten Fall wären dies insgesamt EUR 22.387,68.

An einer streitigen Auseinandersetzung sind die bezeichneten Rechteinhaber ausweislich des Schreibens nicht interessiert, im Vordergrund steht vielmehr die effektive Marktbereinigung und Pirateriebekämpfung.

In diesem Zusammenhang wird abschließend eine vergleichsweise Einigung angeboten. Bei fristgerechter Abgabe der Unterlassungserklärung sollen die Ansprüche auf Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatz durch die pauschale Zahlung von EUR 7.550 abgegolten werden. Auch auf die strafrechtliche Verfolgung der Verbreitung von Raubkopien soll in diesem Fall verzichtet werden.

Vorsorglich weisen die SKW Schwarz Rechtsanwälte allerdings darauf hin, dass im Falle des fruchtlosen Fristablaufs die oben genannten Ansprüche umfassend gerichtlich durchgesetzt werden.

Angesichts der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Schreiben der SKW Schwarz Rechtsanwälte im Auftrag von Klassik Partner, Russkoe Stschaste Houm Video, Studija Monolit, Kinotavr Video, PK Monolit, Kalypso und Zodiak Rekords reagieren. Angesichts der beschriebenen rechtlichen und vor allem finanziellen Konsequenzen empfehlen wir dringend, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Keinesfalls sollte die Original-Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden.

Sollten auch Sie ein solches Schreiben der SKW Schwarz Rechtsanwälte bekommen haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie. Mit Rechtsanwältin Albina Bechthold ist auch eine Rechtsberatung in russischer Sprache möglich.

 

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