Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt im Auftrag der Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH den Film - Mulan Legende einer Kriegerin - ab und fordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Filmes die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem angeschriebenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss der Film - Mulan Legende einer Kriegerin - heruntergeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Wenn dies den Tatsachen entspricht - hier gilt es sehr sorgsam zu prüfen - steht dem abmahnenden Rechteinhaber u.a. Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz zu. Hinsichtlich der Höhe, auf welche die Gegenseite Anspruch hat, ist aber vieles umstritten und noch nicht obergerichtlich geklärt. Zu den Fragen gehört etwa
-Welcher Streitwert ist denn angemessen?
Nach dem Streitwert berechnen sich die Anwaltskosten, aber die Gerichte entscheiden hier nicht einheitlich, in einer von uns erstrittenen Entscheidung des AG Aachen v. 16.7.2010 (AZ 115 C 77/10) bestätigt durch das Landgericht Aachen wurde etwa bei einem aktuellen Album der Streitwert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Nach dem Streitwert berechnen sich aber die Anwaltskosten, also je geringer der Streitwert desto geringer die anwaltlichen Kosten der Abmahnung. Andere Gerichte wie das Landgericht Oldenburg 16 S 300/10 tendieren bei einem aktuellen Album eher zu einem Streitwert von 10.000,00 EUR als zu 1.200,00 EUR wie von uns in der Vorinstanz erstritten. Wie die Streitwerte sich entwickeln ist noch nicht recht abzusehen, ich denke über kurz oder lang werden sich aber eher Streitwerte bis zu 10.000,00 EUR einpendeln als bis zu 50.000,00 EUR wie von den Rechteinhabern gern gefordert und suggeriert.
-Greift die 100 EUR Deckelung?
Tendenziell halte ich es für möglich, dass die sog. 100,00 EUR Deckelung zukünftig auch bei einem aktuellen Film oder Album oder Computerspiel angewandt werden wird. Derzeit wird von den Gerichten die 100,00 EUR Deckelung aber nur bei dem Vorwurf ein einziges Lied heruntergeladen zu haben und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, diskutiert.
-Ist die Beweisermittlung durch die Spezialfirmen sicher?
Auch wenn die Rechteinhaber gern das Gegenteil behaupten, es gibt kein 100 %ig sichere Software. Nicht einmal Microsoft schafft es mit Milliardenaufwand Software zu programmieren, die immer korrekt arbeitet. Warum sollte dies bei sog. Log-Software nun so anders sein. Nur ist es natürlich auch so, dass nur weil Fehler vorkommen können, dies auch in der Ihnen vorliegenden Abmahnung der Fall ist. Wer glaubt sich hier einfach "pauschal aus der Affäre ziehen" zu können, irrt.
-Ist die Auskunft der Telekom sicher korrekt?
Auch hier gilt, Fehler kommen vor. Leider gibt es kaum Informationen über die Telekom Auskünfte weswegen es schwierig ist in Gerichtsverfahren mögliche Fehlerquellen zu benennen.
-Welche Folgekosten entstehen?
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog
Ihr Dr. Alexander Wachs
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