German Top 100 Single Charts

Internet, IT und Telekommunikation
22.11.20101196 Mal gelesen

Wöchentlich stellt die Filesharergemeinde die German Top 100 Single Charts zusammen und bündelt dieses 100 Lieder in Chart Containern. Diese können dann über die üblichen Peer-2-Peer Netzwerke, wie z.B. Kademlia, Vuze, eMule-, Gnutella, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Gnutella2, Shareaza, FastTrack, Kazaa Lite K,  BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet oder Freenet heruntergeladen werden.

Zeitgleich mit dem Download werden die herungeladenen Lieder, bzw die Dateien, anderen Usern dieser Netzwerke zur Verfügung gestellt. Diese Verfügbarmachung ist verboten und sollte der Rechteinhaber den Verdacht haben, dass über eine bestimmte IP-Adresse eines "seiner" Lieder, Filme oder Spiele angeboten wird, kann er Anspruch auf Unterlassung, welcher mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung nachdrücklich bekundet werden muss, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend machen.

In dem Fall der German Top 100 Single Chart Container gibt es verschiedene Rechteinhaber, die alle nacheinander Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Die Praxis hat gezeigt, dass bis zu 10 Abmahnungen folgen können. Dieses mag zwar ein Einzelfall sein, aber drei oder vier Folgeabmahnungen sind üblich. Nun ist die Frage, wie man sich in solch einem Fall schützen kann. Es ist nicht einfach eine pauschale Aussage darüber zu machen, wie man sich nach dem Download eines German Top 100 Single Chart Container verhalten sollte. Spätestens nach der ersten Abmahnung sollte man ein Gespräch mit einem Anwalt führen, der sich in der Materie auskennt. Nur so kann eine angemessene Strategie entwickelt werden, die vor Folgeabmahnungen schützt.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog

Ihr Dr. Alexander Wachs