EEV AG: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren bis 21. März anmelden

EEV AG: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren bis 21. März anmelden
07.03.2016274 Mal gelesen
Anleger der insolventen EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren noch bis zum 21. März anmelden. Allerdings müssen die Anleger hohe finanzielle Verluste befürchten.

Über Genussrechte und Nachrangdarlehen haben sich rund 2400 Anleger an den Projekten der EEV AG beteiligt und müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes fürchten. "Die Anleger sollten ihre Forderungen definitiv anmelden. Problematisch ist allerdings, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden könnten. Das würde voraussichtlich den Totalverlust bedeuten", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Daher gehe auch darum, die Nachrangigkeit der Genussrechte und Nachrangdarlehen zu beenden.

In diesem Zusammenhang müssen auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug beachtet werden. Bestätigt sich der Verdacht, dürften die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht mehr nachrangig sein. "Schon alleine deshalb sollten die Forderungen auch angemeldet werden", so Rechtsanwältin Gaber.

Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Ansprüche aller Gläubiger vollauf zu befriedigen. Daher sollten die Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen, sondern auch parallel ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. "Insbesondere kommen Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht. Denn die Anleger hätten in den Emissionsprospekten auch über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt natürlich auch der geplante Windpark in einem Übungsgebiet der Marine", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler entstanden sein, wenn die Anleger in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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