Waldorf Frommer mahnt für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegalen Filesharings ab. Was können Sie dagegen tun?

Waldorf Frommer mahnt für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegalen Filesharings ab. Was können Sie dagegen tun?
04.01.2016165 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an der Filmkomödie „Urlaubsreif“ ab. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einem sogenannten P2P- Netzwerk.

Wie in vielen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Abgemahnten auch hier vorgeworfen, über seinen Internetanschluss, eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten zu haben. Dieses Mal wird bezüglich der Komödie "Urlaubsreif" mit Adam Sandler und Drew Barrymore in den Hauptrollen abgemahnt. Ganz im Gegensatz zu der lustig, lockeren Romantik-Unterhaltung des Films klingt die drohende Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer auf Unterlassung und Schadensersatz:

In der Begründung des Schadensersatzanspruchs heißt es, der Upload eines Filmtitels stelle ein Angebot an andere zum Download der Datei dar. Dies erfolge auf einer Internettauschbörse grundsätzlich ohne Zustimmung des Rechteinhabers und stelle somit ein illegales öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Vervielfältigung gemäß §16 UrhG.

Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten auf 815,00 EUR.

Wie verhalten Sie sich richtig bei einer Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer?

Beachten Sie drei Grundsätze, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben:

  1. Frist einhalten
  2. Professionelle Hilfe suchen
  3. Ruhe bewahren!

Wir raten dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.

Falls Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie uns Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling kontaktieren. Wir sind in Berlin und Hamburg überregional tätig und bieten Ihnen die Möglichkeit, uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern und von uns sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten.

 

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www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info