Abmahnung Kanzlei Preu Bohlig & Partner für Marc Jacobs Trademarks L.L.C.

Abmahnung Kanzlei Preu Bohlig & Partner für Marc Jacobs Trademarks L.L.C.
31.05.2016222 Mal gelesen
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Marc Jacobs Trademarks L.L.C. aus den USA vor. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

Im Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe eine Handtasche nach Deutschland importiert, welche das Markenzeichen "MARC BY MARC JACOBS" trage, obwohl es sich bei der Handtasche um ein Falsifikat/eine Fälschung handele. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Infolgedessen stünden der Gegenseite die folgenden Ansprüche zu:

- Vernichtungsanspruch

Gemäß Art. 23 Abs. 1 VO (EU) Nr. 608/2013 stehe der Marc Jacobs Trademarks L.L.C. ein Vernichtungsanspruch zu. Unsere Mandantschaft wird insofern zur Abgabe einer Vernichtungszustimmungserklärung aufgefordert. Ein entsprechendes Muster ist der Abmahnung beigefügt.

- Unterlassungsanspruch

Weiterhin wird unsere Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Auch diesbezüglich wurde ein durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner formuliertes Muster der Abmahnung beigefügt.

- Kostenerstattungsanspruch

Unsere Mandantschaft wird zur Kostenerstattung für das Grenzbeschlagnahmungsverfahren und die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit aufgefordert. In der Abmahnung heißt es, die Kosten seien "zu Ihren Gunsten" mit "nur" einer Pauschale in Höhe von 200,00 € angesetzt worden.

Wie sollte reagiert werden?

Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen folgendes:

- Unterzeichnen Sie zunächst keinerlei Erklärungen!

Weder die Vernichtungszustimmungserklärung, noch die Unterlassungserklärung sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung nicht unterzeichnen. Diese können als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

- Zahlen Sie keinerlei Beträge!

Ebenfalls sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung etwaige Beträge an die Gegenseite überweisen.

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Nur durch die unverzügliche Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts kann die Angelegenheit in Ihrem Interesse rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend erfolgreich bearbeitete Abmahnverfahren auch im Bereich des Markenrechts zurückblicken. Wenden Sie sich an uns und profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz.

Wie werden wir für Sie tätig?

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Ihre Abmahnung können Sie uns gerne vorab per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de