Widerruf Kredit LETZTE CHANCE - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten kostenfrei

Kredit und Bankgeschäfte
04.06.2016247 Mal gelesen
Am 21.06.2016 endet das ewige Widerrufsrecht für Immobilienkredite. Letzte Chance gegen Sparkasse, Volksbank, Sparda Bank, ING Diba, DKB, R+V Lebensversicherung nutzen!

Viele ältere Verträge - insbesondere solche, die vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden - sind aufgrund von Fehler immer noch widerrufbar. Dies zeigte sich auch bei der Überprüfung sehr vieler Widerrufsbelehrungen durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


Die Mehrzahlt der bei Banken, Sparkassen oder sonstige Darlehensgeber abgeschlossenen Kreditverträge enthält keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen. Hat die Bank nicht das beim Vertragsabschluss gültige gesetzliche Muster übernommen, dann können alle Passagen der Widerrufsbelehrung rechtlich überprüft werden. In der Praxis genügen viele Widerrufsbelehrungen wegen nicht eindeutiger Fußnoten oder Erklärungen zum Fristbeginn nicht den rechtlichen Anforderungen. Beispiele hierfür sind etwa die Fußnote "Nicht für Fernabsatzverträge" oder die Erläuterung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

Schon diese sehr kurze Zusmmenfassung lässt erahnen, dass viele Widerrufsbelehrungen angreifbar sind. Banken, Sparkassen und auch Versicherungen tendieren jedoch dazu tendieren, Widerrufe von Kunden als unbegründet, widerrechtlich oder auch rechtsmissbräuchlich darzustellen. Diese Argumente sind rechtlich aber meistens nicht haltbar. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnten bereits für zahlreiche Kreditnehmer Lösungen finden - außergerichtlich oder auch vor Gericht.


Mehr Informationen rund um den Widerruf von Darlehen befinden sich auf unserer Spezialseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

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