"Wrong Crowd" von Tom Odell ist Gegenstand von Abmahnungen durch Waldorf Frommer

"Wrong Crowd" von Tom Odell ist Gegenstand von Abmahnungen durch Waldorf Frommer
31.01.2017239 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nun auch i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH Musikfans des Interpreten Tom Odell ab. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie die kostenlose Erstberatung der Kanzlei Werdermann | von Rüden in Anspruch!

Waldorf Frommer mahnt zum Musik-Album "Wrong Crowd" von Tom Odell ab

Derzeit mahnt die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer, die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert ist, im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Musikfans ab! Die Anwälte aus München werfen den jeweiligen Adressaten hierbei Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads und sog. Filesharing hinsichtlich des Musik-Albums "Wrong Crowd" von Tom Odell vor. Ob Sie als Adressat der Abmahnung jedoch tatsächlich Täter dieser Urheberrechtsverletzung sind und welche möglichen Konsequenzen dies für Sie persönlich hat, muss stets durch eine Prüfung des Einzelfalls ermittelt werden.

Gegenstand der Abmahnung: "Wrong Crowd"

Das Indie-Pop Album von Tom Odell "Wrong Crowd" erschien am 10. Juni 2016 und erfreute sich großer Beliebtheit bei Musikfans auf der ganzen Welt! Das Album "Wrong Crowd" ist das erste Album nach seinem Debutalbum aus dem Jahre 2013 und nach wie vor in den deutschen Albumcharts vertreten.

Waldorf Frommer fordert zur Zahlung und Unterlassungserklärung auf

Adressaten einer Abmahnung zu "Wrong Crowd" von Tom Odell durch Waldorf Frommer werden zunächst mit der Aufforderung der Zahlung eines Vergleichbetrags i.H.v. 915,00 ?, der sich aus Schadensersatz sowie einem Aufwendungsersatz zusammensetzt, und der Abgabe einer Unterlassungserklärung konfrontiert. Diesen Aufforderungen sollte so jedoch in keinem Fall sofort nachgekommen werden! Tun Sie die Abmahnung aber auch nicht als "Abzocke" ab. Adressaten sollten hingegen zunächst Ruhe bewahren und in keinem Fall unüberlegt und vorschnell handeln. Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Einzelfall überprüft werden.

Angemessenes Vorgehen

Die gesetzte Frist sollten Sie in jedem Fall einhalten, um weitere Kosten zu vermeiden. Dennoch ist eine Einzelfallprüfung stets ratsam! Folgendes Vorgehen kann äußerst hilfreich sein:

 

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

 

 

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

Links:

 

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte