Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Tonaufnahmen der Künstlerin Lana Del Rey

Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Tonaufnahmen der Künstlerin Lana Del Rey
04.12.2014237 Mal gelesen
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg versendet derzeit wieder massenhaft Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH an Internet-Anschlussinhaber.

Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, mehrere Tonaufnahmen der Künstlerin Lana Del Rey, z.B. "West Coast" über eine Internet-Tauschbörse heruntergeladen und widerrechtlich zum Upload bereitgestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Klausel zu unterwerfen, die eine hohe Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen jedoch die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 900,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden. Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht persönlich für die vorgeworfene Handlung verantwortlich sind. Nach Auffassung des BGH (Bundesgerichtshof) haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen durch volljährige Familienmitglieder nur bei konkretem Anlass (BGH, Urt. v. 08.01.2014; Az. I ZR 169/12 - BearShare).

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich Betroffene rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Hier erhalten Sie einen Überblick über unser Beratungsangebot.

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