Notruf Abmahnung: EU verbietet Facebook-Fotos von Gebäuden. Das Ende der Panoramafreiheit.

Notruf Abmahnung: EU verbietet Facebook-Fotos von Gebäuden. Das Ende der Panoramafreiheit.
24.06.20152439 Mal gelesen
Schnappschuss mit der Liebsten vor dem Rathhaus oder im Museum? Und dann das Pic in sozialen Netzwerken hochladen?

Das könnte künftig teuer werden, wenn man nicht den Architekten oder die Inhaber der Urheberrechte auf Fotos des Gebäudes kennt. Denn die EU ändert die sogenannnte Panoramafreiheit in Europa. Das ist das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude und Skulpturen frei zu verwenden.

Wer also sein Erinnerungsfoto auf Facebook und Co. stellt, muss vorher laut den EU-Bürokratie den Inhaber des Urheberrechts finden, mit ihm verhandeln und sollte sich unterschreiben lassen, dass man das Bild verbreiten darf - ein fast unmögliches Unterfangen.

Anderenfalls kann der Rechteinhaber einen sonst in Zukunft wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagen - und das kann durch horrende Anwaltskosten und Strafen bedeutend teurer werden als der luxuriöseste Traumurlaub.

Das bedeutet ganz praktisch, dass man derartige Bilder auch nicht mehr unter einer freien Lizenz, die eine beliebige Weiterverwendung erlaubt, veröffentlichen könnte. Sie können somit beispielsweise auch nicht mehr in der Wikipedia veröffentlicht werden, da dort nur frei lizensierte Bilder erlaubt sind.

Bisher ist die Panoramafreiheit europaweit sehr unterschiedlich geregelt. Wer etwa in Dänemark ein Foto der berühmten Meerjungfrau-Statue in Kopenhagen verbreitet, darf mit Anwaltspost von den Erben des Künstlers Edvard Eriksen rechnen. Abbildungen der Statue befinden sich daher zwar in der deutschen und englischen Wikipedia, nicht jedoch in der dänischen Ausgabe und auch nicht im international genutzten Bildarchiv Wikimedia Commons.

In Deutschland wäre Derartiges bislang nicht denkbar, hier gibt es eine Regelung zur Panoramafreiheit. Russland hat im vergangenen Jahr eine Regelung zur Panoramafreiheit eingeführt.

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Wichtig:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an.
  • Geben Sie keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Zahlen Sie nichts.

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