Widerrufsjoker nicht ist nicht gänzlich vom Tisch!

Widerrufsjoker nicht ist nicht gänzlich vom Tisch!
28.07.2016220 Mal gelesen
Viele Verbraucher befinden sich noch heute in einer rechtlich vorteilhaften Position gegenüber vielen Kreditinstituten. Kontaktieren Sie noch heute unsere im Bereich des Widerrufs von Verbraucherdarlehen renommierte Kanzlei Werdermann I von Rüden!

"Ewiger" Widerruf nicht endgültig abgeschafft

Trotz des Fristablaufes am 21.06.2016 besteht der "ewige" Widerruf besteht in einigen Fällen noch bis heute fort. Wohl aufgrund der Einwirkungen des Banklobbyismus, ist Anfang diesen Jahres ein neues für den Verbraucher nachteiliges Gesetz in Kraft getreten, nach welchem alle Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen worden sind, nicht mehr "ewig" widerrufbar sind. Der Widerruf solcher Verträge war letztmalig am 21.06.2016 möglich. Die Banken und Sparkassen haben somit ihr Streben nach mehr Rechtssicherheit, sowie auch Planungssicherheit durchgesetzt. Nicht von der Gesetzesnovelle erfasst sind jedoch solche Verträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen wurden. Diese sind nach wie vor "ewig" widerrufbar. Voraussetzung dafür ist regelmäßig, dass das belehrende Kreditinstitut gegenüber dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. In diesem Fall beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nie an zu laufen, weswegen Verträge auch noch viele Jahre nach deren Abschluss widerrufbar sind. Alle später zustande gekommenen Verträge sind aufgrund einer neuerdings eingeführten absoluten Widerrufsfrist nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufbar.

 Warum sollten Verbraucher über Widerruf nachdenken?

 Die Möglichkeit eines Widerrufs kann sich heutzutage sprichwörtlich zu einem "Widerrufsjoker" entpuppen. Denn durch den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages entsteht für den Verbraucher eine äußerst günstige Möglichkeit der Umschuldung. Anders als bei einer frühzeitigen Kündigung fällt bei einem Widerruf keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird regelmäßig nur im Falle einer Kündigung notwendig und führt zu einer Kompensierung der durch die Kündigung ausfallenden Leistungen. Aufgrund des relativ hohen Betrages würde eine Kündigung deswegen für den Verbraucher meist wirtschaftlich sinnlos sein. Anders ist dies jedoch beim Widerruf, denn zu dem Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung kommen noch die sich momentan auf einem historischen Tiefpunkt befindlichen Zinsen. Die Verbraucher profitieren bei der Ausübung des Widerrufes demnach direkt zweimal und könnten somit Beträge im fünfstelligen Bereich sparen.

 Kreditinstitute nutzen oftmals unpräzise Widerrufsbelehrungen

Sehr viele Kreditinstitute belehren die Verbraucher nicht umfassend und unmissverständlich über den Beginn seines 14- tägigen Widerrufsrechts. An Hand der Formulierung "die Frist beginnt frühestens" kann der Kunde als juristischer Laie nicht eindeutig ermitteln, wann die Frist für den ihn zustehenden Widerruf zu laufen beginnt. Überdies wird dem Kreditnehmer von den Kreditinstituten häufig verschwiegen, innerhalb welcher Fristen etwaige Rückgewähransprüche auszugleichen sind. Diese Angabe ist für den Verbraucher und der Ausübung seines Widerrufsrechts jedoch von wesentlicher Bedeutung, da der Verbraucher nur so seine finanziellen Verhältnisse hinreichend planen kann. Des Weiteren wird häufig die gesetzlich vorgeschriebene optische Gestaltung der Widerrufsbelehrung nicht eingehalten. So wird bspw. die Hauptüberschrift der Widerrufsbelehrung in den übrigen Vertragstext integriert und nicht in ausreichender Weise optisch hervorgehoben. Dies führt dazu, dass der Verbraucher die Belehrung zwischen dem übrigen Vertragstext und Kleingedruckten nicht in angemessener Art und Weise wahr nimmt. Die aufgezeigten Mängel stellen einen Verstoß gegen das gesetzliche Deutlichkeitsverbot dar.

 Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 - Dresdner Bank

 - Sparkassenverlag

 - Raiffeisenbank

- Westdeutsche Immobilienbank

Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstberatung für sämtliche Kreditnehmer

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Verbrauchern, die einen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen haben, auch nach dem 21.06.2016 als besonderen Service eine kostenlose Erstberatung, wenn diese über einen Widerruf ihres Darlehensvertrages nachdenken. Die auf den Bereich des Widerrufes spezialisierten Anwälte erarbeiten Ihnen einen passgenauen, und auf den jeweiligen Fall abgestimmten Lösungsvorschlag.

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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!