Abmahnung bei Download von Texten aus dem Internet

Abmahnung Filesharing
10.03.20082214 Mal gelesen

Die Abmahnwelle macht auch vor der Verwendung von Texten aus dem Internet nicht halt.

Aber nicht jeder Text oder Artikel erfüllt die Schutzvoraussetzungen, die an ein Schriftwerk im Sinnes des Urheberrechtsgesetzes zu stellen sind. Urheberrechtlichen Schutz genießen Schriftwerke nur dann, wenn sie eine individuelle geistige Schöpfung darstellen. Sowohl die Textart als auch sein Umfang ist für die Schutzfähigkeit von Bedeutung. Bei längeren Texten ist in der Regel die Wahrscheinlichkeit der Schutzfähigkeit eher gegeben als bei kurzen Texten. Aber auch kurze Texte sind grundsätzlich schutzfähig. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Bei Texten die Gebrauchszwecken dienen, wie zum Beispiel Gebrauchsanweisungen oder Handbüchern, bedarf es eines deutlichen Überragen des Alltäglichen.  

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