GEBURTSCHADEN - SCHADENSERSATZ und SCHMERZENSGELD bei Geburtsschäden im Geburtschadensrecht

Gesundheit Arzthaftung
04.12.20091251 Mal gelesen

Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich für Versicherungsrecht. Infolge einer Gesundheitsverletzung entsteht ein Schaden in Höhe der Behandlungskosten. Hier ergeben sich auch im Falle einer bestehenden Krankenversicherung Probleme, wenn diese nicht reguliert, da dann der Anspruch nicht auf die Versicherung übergeht oder Behandlungskosten nur zum Teil von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden. Relevant sind Fragen im Bereich - Erforderlichkeit ärztlicher Behandlung - Erstattungsfähigkeit von Behandlungskostenrechnungen - Kausalität und Zurechnung - Mitverschulden des Geschädigten