Wer dennoch versucht, die Kosten einer Augenoperation bei seiner privaten Krankenkasse geltend zu machen, bekommt meist eine negative Antwort nach dem Motto: Der Versicherungsnehmer hätte ja bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags eine Brille tragen müssen. Somit sei die Krankheit vorvertraglich.
"Was auf den ersten Blick nachvollziehbar scheint, ist schlicht falsch", sagt Rechtsanwalt István Cocron, Gründungspartner bei der auf Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB. Die Juristen haben schon zahlreiche Privatversicherte, die die Kosten für eine Augenlaser-Operation von ihren Kassen erstattet haben wollten, vor Gericht vertreten.
"Einig ist sich die Rechtsprechung", so Cocron, "dass ein entsprechender Versicherungsfall erst mit der Heilbehandlung beginnt - und dann auch die Versicherung die Kosten erstatten muss. In etlichen Gerichtsurteilen wurde mittlerweile festgestellt, dass es sich bei Augenoperationen genau um diese Heilbehandlung handelt, mit denen die Sehtüchtigkeit wiederhergestellt werden kann, und somit die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen werden müssen", betont Rechtsanwalt Cocron.
Doch welcher Privatpatient klagt schon gegen seine Krankenkasse? Clevere Makler und Vermittler können in dieser Hinsicht bei Ihren betroffenen Kunden punkten. Zwar darf ein Vermittler keine Rechtsberatung geben, doch er kann auf juristische Experten verweisen. Daher bietet die Rechtsanwaltskanzlei CLLB mit Sitz in München und Berlin ihre Erfahrung und juristische Hilfestellung in Sachen Kostenerstattung bei Augenoperationen jetzt Maklern und Vermittlern an.
So können sich Vermittler über die Kanzlei ein Musterschreiben für Ihre Kunden herunterladen, mit dem die Kunden gegenüber ihrer Kasse die Kostenübernahme einer Augenoperation einfordern können. Sollte die private Krankenversicherung dieser Forderung einwilligen, können sich die Kunden an CLLB oder einen anderen Anwalt wenden. "Die Versicherungsunternehmen versuchen, sich mit immer neuen Argumenten ihrer Leistungspflicht bei Augenoperationen zu entziehen", bemängelt Rechtsanwalt Cocron. "Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die überwiegende Rechtsprechung von einer Kostenübernahmepflicht der Privaten Kassen bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit ausgeht", so Cocron weiter und beurteilt daher die Erfolgsaussichten für ein juristisches Vorgehen bei Ablehnung der Kostenerstattung seitens der Krankenkassen als vielversprechend.
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