Rufschädigung von Ärzten durch falsche und schlechte Bewertungen im Internet (Jameda, Sanego und Co.)

Rufschädigung von Ärzten durch falsche und schlechte Bewertungen im Internet (Jameda, Sanego und Co.)
19.01.2015928 Mal gelesen
Ärzte können sich gegen Rufschädigungen durch falsche und schlechte Bewertungen im Internet   (Jameda, Sanego und Co.) gezielt zur Wehr setzen. 

Gezielte Rufschädigungen von Ärzten sind sogar strafbar und können abgemahnt werden.

Was können betroffene Ärzte im Falle einer Rufschädigung im Internet tun?

Ärzte, die Opfer von Rufschädigungen im Internet geworden sind können die Einträge und Bewertungen auf Jameda, Sanego und Co. unverzüglich entfernen lassen, auch wenn der oder die Täter unbekannt sind. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Rufschädigung vorliegt. Dies muss zunächst im Einzelfall geprüft werden. Werden falsche Tatsachen behauptet, dann können die Ärzte in jedem Fall dagegen vorgehen und die sofortige Löschung von dem Portalbetreiber verlangen.

Beispiel:

"Der Arzt Herr Müller zockt Patienten ab und verlangt eine Zuzahlung von jedem"

Verlangt der Arzt aber tatsächlich keine Zuzahlung, dann liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, gegen die sich der Arzt zur Wehr setzen kann.


falsche Bewertung im Internet entfernen lassen

Wir wenden uns für die betroffenen Ärzte im Falle einer Rufschädigung unverzüglich an den oder die Seitenbetreiber und verlangen die Löschung des Eintrags. Ist der Täter bekannt, wenden wir uns auch an diesen und mahnen diesen kostenpflichtig ab. Zudem können wir für die Einleitung eines Strafverfahrens sorgen.

Rufmord, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptung im Deckmantel einer Bewertung

Liegt bspw. ein Fall von Rufmord, eine sog. Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, dann besteht ein Anspruch des Opfers auf Entfernung bzw. Löschung der rechtswidrigen Einträge. Da hilft es den Täter auch nichts, wenn das Ganze in Form einer Bewertung abgegeben wird.

Kommt der Seitenbetreiber unserer Aufforderung nicht nach, wird das Portal im Auftrag unserer Mandanten kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Bleibt auch dies erfolglos, kann die Entfernung der Bewertungen durch ein gerichtliches Eilverfahren -einstweilige Verfügung - oder durch eine Klage auf Unterlassung und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten erreicht werden.

Kosten für die Entfernung einer Bewertung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen erteilen eine Deckungszusage, wenn es um die Entfernung und Löschung von Einträgen aus dem Internet geht. Wir stellen für unsere Mandanten die entsprechenden Anfragen bei den Rechtsschutzversicherern.

unsere Erfahrung - Ihr Vorteil!

Wir können Ihnen helfen.

Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten:

anwalt.de oder
Google

sowie Presse und Medien:

https://ggr-law.com/presse-medien.html

Kontaktieren Sie uns:

per E-Mail (info@ggr-law.com) oder

Fax 06131-2409522 oder

telefonisch: 06131-240950