Die Beliebtheit von Bewertungsportale steigt auch im Gesundheitsbereich. Viele Patienten recherchieren über ihren Arzt auf Portalen wie Jameda oder Sanego. Ist dort Negatives zu lesen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass (potentielle) Patienten von einem Arztbesuch abgehalten werden.
Ärzte sind gut beraten, ihre Einträge bei Jameda oder Sanego regelmäßig von einem Anwalt überprüfen zu lassen, um finanziellen Schaden von ihrer Praxis abzuwenden.
Jameda Bewertung - Was ist zu tun?
Nach der aktuellen Rechtsprechung haben Ärzte keine Möglichkeit, sich bei Portalen wie Jameda, Sanego oder Yelp löschen zu lassen. Wer am Markt auftritt, muss sich auch Bewertungen gefallen lassen, so die Richter.
Vorgehen gegen Verfasser aussichtslos
Nach Rechtsprechung des BGH vom 1.7.2014 haben Ärzte auch keine zivilrechtliche Möglichkeit, die Personalien des Verfassers einer Schmähkritik oder von unwahren Tatsachenbehauptungen von dem jeweiligen Bewertungsportal heraus zu verlangen.
Portalbetreiber kann zur Löschung gezwungen werden
Es bleibt daher, wie bislang auch, die einzige Möglichkeit, bei einer negativen Arztbewertung auf Jameda gegen den Portalbetreiber vorzugehen und von ihm die Löschung zu verlangen, was in den meisten Fällen auch klappt.
Allerdings sollte sich ein Arzt niemals selbst an das Portal wenden. Oft löschen die Portale nur die Texte und lassen die Noten stehen, was eher kontraproduktiv ist. Auch bieten kostenpflichtige Mitgliedschaften bei Bewertungsportalen keinen Vorteil im Hinblick auf die Entfernungsmöglichkeit von Negativbewertungen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte gegen Jameda und Sanego vertreten. Er weiß, was bei Rufmord, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen zu tun ist. Selbstverständlich gehört die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler.
Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:
- Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
- Abwicklung mit der Rechtsschutz
- Bundesweite Hilfe
So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler:
- Per Telefon unter 07171 - 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
- Per Email info@anwaltskanzlei-hechler.de
- Per Fax unter 07171 - 18 19 151
- www.bewertungs-abwehr.de