Scholz Holding Anleihe: Anleger werden zur Kasse gebeten

Scholz Holding Anleihe: Anleger werden zur Kasse gebeten
18.05.2016725 Mal gelesen
Die Restrukturierung der Anleihe der Scholz Holding GmbH könnte für die Anleger richtig teuer werden. Offenbar sollen sie mit einer Abschlagzahlung abgespeist werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 19. Mai lädt die Scholz Holding GmbH zu einer Gläubigerversammlung nach Wien ein. Dabei soll es auch nähere Details zur geplanten Restrukturierung der 2012 nach österreichischem Recht begebenen Mittelstandsanleihe geben. Offenbar sollen die Anleger des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens dabei tief in die Tasche greifen.

Wie u.a. das Magazin "Finance" online berichtet, hat die Kuratorin einen tiefen Schuldenschnitt für die Anleihe angekündigt. Demnach sollen die Anleger eine Abschlagzahlung von 14 Prozent enthalten. Dies entspricht einer Quote von 7,7 Prozent bezogen auf den Gesamtwert der Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro. Abhängig von der weiteren geschäftlichen Entwicklung können die Anleger später noch auf einen Nachschlag in Höhe von 5,8 Millionen Euro hoffen, was noch einmal einer Quote von knapp 3,2 Prozent entspräche. Zum Vergleich: Allein die ursprünglich im März fällige uns bis Ende Mai gestundete Zinszahlung beträgt rund 15,5 Millionen Euro. Im Gegenzug sollen die Anleger auf alle anderen Ansprüche aus der Anleihe und auf Zinszahlungen verzichten.

Die Anleger sollen also kräftig zur Kasse gebeten und würden im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Scholz Holding GmbH den überwiegenden Teil ihres Geldes verlieren. Um diese Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis hin zu Ansprüchen auf Schadensersatz prüfen.

Forderungen können z.B. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass der Anleger in die Lage versetzt wird, sich ein genaues Bild von den Chancen aber auch von den Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Schon irreführende Angaben können zu einem falschen Bild führen. Darüber hinaus hätten auch die Anlagevermittler bzw. -berater über die Risiken aufklären müssen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html