Abmahnung SKW Schwarz wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film Auftrag Rache für Wild Bunch Germany

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
06.08.20101421 Mal gelesen
Sollte der Verdacht bestehen, urheberrechtlich geschützte Filme in Filesharing Börsen angeboten zu haben, so kann der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten geltend machen. In dem vorliegenden Fall mahnt die Kanzlei SKW Schwarz die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film Auftrag Rache für die Wild Bunch Germany GmbH ab. In dieser Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 380,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Das klingt ersteinmal ziemlich erschreckend, ist aber kein "Beinbruch".

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung werden Sie erst einmal geschockt sein. Das Anwaltsdeutsch ,die hohen Zahlen und Streitwerte beeindrucken sogar viele gestandene Anwälte. Umso wichtiger ist, sich nicht zu schnell zu einer Handlung hinreißen zu lassen. Informieren Sie sich. Ich gewähre seit vielen Jahren Abgemahnten eine kurze kostenlose Ersteinschätzung. Nach einem ruhigen Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt, stellt sich die Sachlage häufig ganz anders dar. Nutzen Sie meine kurze kostenlose Ersteinschätzung und rufen Sie mich unter 040 411 88 15 70 an.


Ich empfehle Ihnen  nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.


 

Konkret rate ich zu folgendem:


1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.

 

Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : www.dr-abmahnung.de


 

Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

 

Ihr Dr. Alexander Wachs