Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Dometik WAECO International GmbH durch die Rechtsanwälte Dr. Franz Stenner, Hartwig Trillsch, Frank Stenner & Stefan Bockholt

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
17.06.20101137 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die Dometik WAECO International GmbH, Hollefeldstr. 63, 48282 Emsdetten, Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an geschützten Lichtbildern durch die Rechtsanwälte Dr. Franz Stenner, Hartwig Trillsch, Frank Stenner & Stefan Bockholt, Bahnhofstr. 8, 45721 Haltern am See, verschickt. Kurioser Weise werden die eigenen Kunden abgemahnt, obwohl Ihnen die Nutzung des Bildmaterials gestattet wurde.



Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche keinesfalls in der vorformulierten Form unterzeichnet werden sollte. So wird beispielsweise gefordert, auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu verzichten. Bereits dies ist ein Indiz für einen Missbrauch, vgl. BGH Z 121, 13, 19 f.

Ein weiteres Indiz für einen Missbrauch ist der utopisch hohe Gegenstandswert in Höhe von 125.400,00 €. Abgerundet wird das Bild einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung durch zugrunde Legung einer 1,5 Gebühr.

Die mir vorliegende Abmahnung erscheint äußerst dubios.

Wurden Sie auch abgemahnt?

Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

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