Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche keinesfalls in der vorformulierten Form unterzeichnet werden sollte. So wird beispielsweise gefordert, auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu verzichten. Bereits dies ist ein Indiz für einen Missbrauch, vgl. BGH Z 121, 13, 19 f.
Ein weiteres Indiz für einen Missbrauch ist der utopisch hohe Gegenstandswert in Höhe von 125.400,00 €. Abgerundet wird das Bild einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung durch zugrunde Legung einer 1,5 Gebühr.
Die mir vorliegende Abmahnung erscheint äußerst dubios.
Wurden Sie auch abgemahnt?
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