Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt (LG Hamburg: Urteile vom 23.03.2010, Az.: 310 O 155/08, 308 O 175/08) Rollt nunmehr eine Schadensersatzwelle auf Bushido zu?

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.03.20101973 Mal gelesen
Der Künstler/Musiker/Berliner Rapper Herr Anis Mohamed Ferchichi, bekannt als „Bushido“, hat Tonfolgen aus Werken der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary ungefragt kopiert. Es geht um 13 Songs. Das Landgericht Hamburg (Urteile vom 23.03.2010, Az.: 310 O 155/08, 308 O 175/08) verurteilte Bushido wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem zur Zahlung von Schadensersatz. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, d.h. Rechtsmittel können von Bushido noch eingelegt werden. Das Hamburger Urteil hat für Bushido zur Folge, dass er insgesamt 13 Musikwerke, die auf unterschiedlichen CD`S vorhanden sind, nicht mehr zum Verkauf anbieten darf. Bereits im Handel befindliche Ware muss zurückgerufen und vernichtet werden.



Bushido hat in der Vergangenheit selbst eine unbekannte Vielzahl von Personen wegen Verletzung seiner angeblichen Urheberrechte durch die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen & Zerbe, Konrad-Adenauer-Str. 16, 35440 Linden abmahnen lassen. Bushido ist aber offensichtlich gar nicht Urheber der Songs, weil er diese selbst geklaut hat. Die ausgesprochenen Abmahnungen wären folglich unberechtigt.

Alle, die von Bushido in der Vergangenheit abgemahnt wurden und "leider" Zahlungen geleistet haben, sollten Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche prüfen lassen.

Rollt nunmehr eine Schadensersatzwelle auf Bushido zu?




Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter http://www.abmahnberatung.de

Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!

http://www.shopsicherheit.de/index.php