Bushido hat in der Vergangenheit selbst eine unbekannte Vielzahl von Personen wegen Verletzung seiner angeblichen Urheberrechte durch die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen & Zerbe, Konrad-Adenauer-Str. 16, 35440 Linden abmahnen lassen. Bushido ist aber offensichtlich gar nicht Urheber der Songs, weil er diese selbst geklaut hat. Die ausgesprochenen Abmahnungen wären folglich unberechtigt.
Alle, die von Bushido in der Vergangenheit abgemahnt wurden und "leider" Zahlungen geleistet haben, sollten Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche prüfen lassen.
Rollt nunmehr eine Schadensersatzwelle auf Bushido zu?
Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter http://www.abmahnberatung.de
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