Abmahnungen durch (Kanzlei FPS) / oder in Anlehnung an Microsoft (z. B. durch Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko) aktuell in mehreren Fällen

Abmahnungen durch (Kanzlei FPS) / oder in Anlehnung an Microsoft (z. B. durch Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko) aktuell in mehreren Fällen
14.10.2015330 Mal gelesen
Abmahnungen durch (Kanzlei FPS) / oder in Anlehnung an Microsoft (z. B. durch Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko) kommen aktuell in mehreren Konstallationen vor: Teil 1: Die Abmahnung wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate (COA, Certificat of Authenticity). Die Abmahnungen werden aus

Angeboten werden dabei keine Fälschungen sondern Originale aus verschiedenen Warenbeständen, meist Hardwarehersteller. Microsoft hält den isolierten Verkauf von Echtheitszertifikaten für rechtswidrig.

Das wichtigste zuerst: Abmahnungen in diesem Bereich sind sehr teuer. Meist geht es um einige 1000 € sowie um einen nicht bezifferten Lizenzschadensersatzanspruch, der wiederum von Auskünften abhängt.

Also: Ruhe bewahren!

Die uns vorliegenden Abmahnungen haben meist Streitwerte zwischen 150.000 € und 250.000 €.

Es gibt eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die diese Streitwerte bestätigen. Allerdings hat das LG Frankfurt am Main, Az. 2-03 O 196/10 30.000 € für richtig gehalten, nicht 150.000 €.

Dieser Punkt und damit die Kosten müssen bei Abmahnungen dieses Typs immer infrage gestellt werden.

Auch bei den Auskünften ist absolute Vorsicht geboten. Werden die Auskünfte unsachgemäß erteilt, wird ein Lizenzschadensersatz berechnet, der empfindlich hoch sein kann. Dies wirkt sich umso schlimmer aus, als dass zugleich die Anerkennung des Schadensersatzes dem Grunde nach gefordert wird.

Der Inhalt dieser Abmahnung besteht  immer aus drei Teilen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, vorformuliert.
  2. Zahlung eines erheblichen Geldbetrages (in der Regel die Abmahnkosten von einigen 1000 €)
  3. Auskunftsverlangen zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes.

Jeder der drei Punkte muss für Ihren Einzelfall beurteilt werden.

Zu beachten ist aber folgendes:

BGH-Entscheidung zum Verkauf von Software-Recovery-CDs (BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10)

Der BGH hat bestätigt, dass es unzulässig ist, Echtheitszertifikate, die von Computern abgelöst worden sind, an Recovery-CDs anzubringen und diese dann als Paket weiterzuverkaufen. Im konkreten Fall wurden Datenträger verkauft, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten.

Aber:

Es lohnt sich fast immer, dem erhobenen Vorwurf entgegenzutreten. Die Rechtslage ist schwierig und umstritten. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), (Urteil des EuGH vom 03.07.2012 Oracle/UsedSof, Az. C-128/11) lässt Spielraum für Argumentationen. Danach ist sinngemäß der Handel mit Product Keys nicht grundsätzlich rechtswidrig. Zwar hat der EuGH dies nicht ausdrücklich entschieden, jedoch lassen sich viele Grundsätze aus dem gesprochenen Urteil auch auf die hier abgemahnte Situation übertragen. Es kommt auf den genauen Einzelfall an, in dem die Product Keys verkauft wurden.

Tipps bei einer solchen Abmahnung:

Sie müssen beachten:

  • Ignorieren Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie ist lediglich ein Vorschlag. Sie ist Wunschdenken. Nicht unterschreiben.
  • Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ohne den Streitwert zu prüfen.
  • Rufen Sie unter keinen Umständen bei der Gegenseite an. 
  • Beachten Sie die Fristen. Lassen Sie sich deutlich vor Fristablauf von einem spezialisierten Anwalt beraten.
 

Teil 2: Die Abmahnung wegen des Verkaufs sogenannter Produkt-Keys zur Freischaltung von Microsoft-Produkten.

Der Sachverhalt:

Abgemahnt werden ausschließlich Händler, die zum Beispiel bei eBay handeln.

Angeboten werden sogenannte Produkt-Keys, mit denen die Lizenzen von Microsoft-Produkten von Testversionen in Vollversion freigeschaltet werden können.

Diese Keys beschaffen sich die Händler in der Regel von chinesischen Zwischenhändlern, die meist in China sitzen und nur selten greifbar sind und ebenso wenig ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Per E-Mail gelangen die Key von China nach Europa werden hier meist bei eBay oder unter der Hand verkauft.

Microsoft hält diesen Handel für rechtswidrig und mahnt Händler wegen Urheberrechtsverletzungen sowie Markenrechtsverletzungen ab. Dabei liegt Microsoft durch die Kanzlei FPS Streitwerte von meist 250.000 € fest. Dies führt zu erheblichen Kosten. Gerade das Kostenrisiko ist es, was Händler davor abschreckt, gegen diese Abmahnungen vorzugehen.

Unter dem Kostendruck geben Händler in der Regel nach.

Es ist allerdings folgendes zu beachten: Grundsätzlich handelt es sich bei den Keys nicht um Fälschungen. Die Keys sind echt und stammen von Microsoft, sie waren Bestandteil offizieller verkaufter Softwareprodukte. Es wurde letztlich nichts anderes gemacht, als ein Softwareprodukt in seine Bestandteile zerlegt und einzeln verkauft.

Ob dies jedoch rechtswidrig ist, ist fraglich.

Der Sachverhalt erinnert an die OEM-Fälle. Auch dort unterlag Microsoft mit der Rechtsauffassung, Microsoft- Software dürfen nur in Verbindung mit einer bestimmten Hardware verkauft werden. Es bleibt abzuwarten, ob nicht auch Softwareprodukte in Einzelteilen verkauft werden dürfen. Immerhin musste Microsoft im sogenannten OEM-Streit eine empfindliche Niederlage einstecken.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, dann melden Sie sich bei uns. Wir führen bereits eine Unzahl derartiger Mandate. 

Tipps bei einer solchen Abmahnung:

Sie müssen beachten:

  • Ignorieren Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie ist lediglich ein Vorschlag. Sie ist Wunschdenken. Nicht unterschreiben.
  • Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ohne den Streitwert zu prüfen.
  • Rufen Sie unter keinen Umständen bei der Gegenseite an. 
  • Beachten Sie die Fristen. Lassen Sie sich deutlich vor Fristablauf von einem spezialisierten Anwalt beraten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen.

Teil 3: In dem dritten Teil dieses Aufsatzes geht es um Abmahnungen von Microsoft durch die Kanzlei FPS aufgrund des Verdachts der Nutzung illegaler Software auf Firmencomputern.

Wenn Sei die beiden ersten Teile dieses Artikels gelesen haben, dann stellen Sie fest, dass Microsoft im Rahmen von Abmahnungen sehr häufig Auskünfte verlangt. Diese Auskünfte betreffen unter anderem auch die Käufer von einschlägigen Produkten.

Auf diese Art und Weise gelangt Microsoft an Daten über Firmen und Personen, die nach der Rechtsauffassung von Microsoft rechtswidrig Software einsetzen.

Dies führt zu sogenannten Berechtigungsanfragen.

Die Betroffenen erhalten von der Kanzlei FPS ein Schreiben in dem sinngemäß steht, dass man stichhaltige Anhaltspunkte dafür habe, dass auf Firmenrechnern gefälschte Softwarelizenzen eingesetzt werden würden. Diese Schreiben enthalten zunächst keine Kostennote, sondern man verlangt lediglich Auskunft. Dies heißt aber nicht, dass keine Kosten geltend gemacht werden. Dies heißt nur, dass die Kosten erst dann berechnet werden, wenn die Auskünfte erteilt werden.

In den uns vorliegenden Fällen, wurden in der Folge Kostenrechnungen auf der Basis von Euro 200.000 gestellt. Die Kosten betragen daher mehrere 1000 €.

Wir raten dringend davon ab, infolge solcher Schreiben mit der Kanzlei FPS Kontakt aufzunehmen. Rufen Sie nicht bei den Abmahnern an.

Es handelt sich lediglich um einen Versuch, Informationen zu bekommen. Allerdings droht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Microsoft hat einen sogenannten Vorlageanspruch, mit anderen Worten können in Wege der einstweiligen Verfügung Computer beschlagnahmt werden. Dies kann gerade für Firmen erhebliche Konsequenzen haben, da unter Umständen der Zugriff auf Daten nicht mehr möglich ist.

Daher sind entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich nicht zu übereilten Handlungen hinreißen.

Teil 4: Die Abmahnungen durch Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko

Aktuell sind Abmahnungen von Herrn Nediljko Ivanko, Inhaber der Firma Lifestyle Systems 24/7, vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele vom 10.09.2015 im Umlauf. Rechtsanwalt Marcel von Maele hat seinen Sitz in der Kapellenstraße 82 in 52066 Aachen.

In den Abmahnschreiben wird mitgeteilt: Der Abmahner betreibe seit langen Jahren den Verkauf von Computer-Soft- und Hardware. Ein beispielhafter Ausdruck entsprechender eBay-Angebote ist als Anlage beigefügt. Der Abgemahnte betreibe unter seiner Händleradresse auf eBay ebenfalls Computer-Software. Die Ehefrau des Abmahners habe bei dem Abgemahnten das Produkt "Microsoft Office 2013 Professional Plus 32/64 bit Lizenzkey Vollversion per eMail" erworben. Der Abgemahnte übersandte daraufhin an die Frau des Abmahners einen Product Key und eine Rechnung in welcher der Product Key genannt wurde.

Dies stelle gegenüber dem Abmahner als unmittelbarem Mitbewerber von dem Abgemahnten eine unlautere Wettbewerbshandlung sowohl nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG wie auch nach § 42 Ziffer 9 a UWG dar. Der Abgemahnte täusche die angesprochenen Verbraucherkreise, die ein derartiges Produkt auf eBay sehen oder erwerben darüber, dass dieser eine Lizenz für das jeweilige Computerprogramm erwerben würden. Zudem sei das Verhalten des Abgemahnten auch gemäß § 4 Ziffer 9 a unlauter, da der Abgemahnte  darüber täuschen würde, dass es sich bei dem von ihm verkauften Produkt, welches ausdrücklich mit dem Markenzeichen von Microsoft versehen sei, um ein von Microsoft legitimiertes und damit verkaufsfähiges Produkt handele, was nicht der Fall sei.

Der Abmahner bietet demnAbgemahnten an, zur Abgeltung aller der im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000 EUR zu zahlen.

Weiter werden Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR gefordert. Der sich daraus ergebende Betrag in Höhe von 1.973,90 EUR netto setze sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr, also 1.953,90 EUR und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR zusammen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung im Auftrag von der Firma  Lifestyle Systems 24/7, Inhaber Nediljko Ivanko, wegen des Verkaufs eines nicht autorisierten Product-Keys von Microsoft-Produkten erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Senden Sie uns die Abmahnung per Telefax oder E-Mailzu. Wir besprechen die Sache dann mit Ihnen.