26 Fragen zum Thema: Abmahnung Urheberrechtsverletzung

26 Fragen zum Thema: Abmahnung Urheberrechtsverletzung
27.06.2013403 Mal gelesen
Dies sind die 26 Fragen, die uns im Rahmen unserer Beratungspraxis im Falle einer Urheberrechtsverletzung wegen Filesharings immer wieder gestellt werden. Bewahren Sie Ruhe, beachten Sie die Fristen und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Nicht zahlen, richtig verteidigen!
  • Was ist überhaupt eine Filesharing Abmahnung?
  • Warum gleich eine Abmahnung? Ein Hinweis hätte doch genügt.
  • Der Abmahnung liegt gar keine Originalvollmacht bei. Ist sie überhaupt wirksam?
  • Die Abmahnung kam als normaler Brief, kein Einschreiben. Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren?
  • Was ist, wenn ich die Abmahnung einfach ignoriere?
  • Die in der Abmahnung genannte IP-Adresse stimmt überhaupt nicht mit meiner IP-Adresse überein. Liegt hier ein Irrtum vor?
  • Hat mein Internet-Provider etwa meine Daten einfach so an die Abmahnkanzlei herausgegeben? Das wäre ungeheuerlich!
  • Ich habe doch gar keine urheberrechtlich geschützten Werke im Internet angeboten oder verbreitet, wie mir vorgeworfen wird.
  • Der Download war doch nur wenige Minuten oder Sekunden lang. In der Zeit kann ich doch gar keinen ganzen Film downloaden.
  • Ich habe das Album | die CD | die Software im Laden gekauft. Im Internet wollte ich ja nur gucken, ob das was für mich ist.
  • Ich kann nachweisen, zum angeblichen Tatzeitpunkt verreist gewesen zu sein. Dann kann man mir doch nichts, oder doch?
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
  • Die Frist ist extrem kurz. Ist das normal? Sind Fristverlängerungen möglich?
  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
  • Kann ich nicht einfach eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden und der Gegenseite schicken?
  • Ist das nicht alles eine reine Abzocke und Geldmacherei? 
  • Muss ich bei Musiksamplern, ganzen Alben oder Chartcontainern (German Top 100 Single Charts) Folgeabmahnungen befürchten?
  • Muss ich bezahlen, obwohl ich nichts gemacht habe? 
  • Wie ist die Rechtslage bei Filesharing Abmahnungen?
  • Reicht es, wenn ich der Gegenseite die Unterlassungserklärung per E-Mail sende, oder muss ich das per Post machen?
  • Wie lange bin ich eigentlich an eine solche Unterlassungserklärung gebunden? Ich hab da was von 30 Jahren gehört.
  • Sind die Rechtsanwaltsgebühren bei Urheberrechtsverletzungen nicht auf 100 EUR beschränkt? Das steht doch so in § 97 a Abs. 2 UrhG.
  • Ich überweise einfach mal 100 EUR an die Gegenseite. Dann geben die bestimmt auf.
  • Wie lange bin ich eigentlich an eine solche Unterlassungserklärung gebunden? Ich hab da was von 30 Jahren gehört.
  • Wann verjähren eigentlich Urheberrechtsverletzungen? 
    Wie kann ich Filesharing Abmahnungen verhindern?
  • Ich bin Rechtschutzversichert. Unterstellt ich beauftrage Sie, übernimmt dann meine Versicherung Ihre Anwaltskosten? 

Alle Antworten sind Sie hier

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Wir prüfen Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufen Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Das erste Gespräch dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie. Nach dem geführten Gespräch wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist. Selbstverständlich nennen wir Ihnen auch unser Beratungshonorar im Falle einer Vertretung. In den meisten Abmahnfällen vereinbaren wir ein pauschales Honorar mit Ihnen. Die anfallenden Kosten stehen daher von Anfang an fest. Weitere Kosten, als die Ihnen genannten, entstehen nicht. Wir klären Sie stets über die anfallenden Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht. 

Wir haben Erfahrung aus über 6.000 Beratungen in Sachen Abmahnungen. 

Die Kanzlei Gerstel ist eine Fachanwaltskanzlei, speziell für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. 

Wir wissen, wie auf die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu reagieren ist. 

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter www.abmahnung.de