Streitwertkatalog des LG Hamburg für Urheberrechtsverletzungen in Filesharingsystemen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
02.11.20071247 Mal gelesen

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 9.08.2007 (AZ.: 308 O 273/07) einen Streitwertkatalog für Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aufgestellt, der sich an der Menge der angebotenen Songs orientiert.

So setzt das LG Hamburg hierbei für den ersten Titel einen Wert von 6000 € an. Für den 2.-5. Titel je weitere 3000 €, für den 6.-10. Titel je weitere 1500 € und ab dem 11. Titel 600€ für jeden weiteren angebotenen Song.

Jemand, der diesbezüglich eine Abmahnung erhält, sollte also anhand dieser Rechtsprechung erst einmal den hierfür angesetzten Streitwert prüfen, da dieser für die Höhe von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten maßgeblich ist. So können eventuell erhebliche Kosten eingespart werden.

Sebastian Iben

Rechtsanwalt