Abmahnung von Rasch erhalten wegen Urheberrechtsverletzung "Rock Symphonies" von David Garrett im Auftrag der Universal Music GmbH durch die Rechtsanw

Abmahnung von Rasch erhalten wegen Urheberrechtsverletzung "Rock Symphonies" von David Garrett im Auftrag der Universal Music GmbH durch die Rechtsanw
20.04.2011728 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Rasch, An der Alster 6, 20099 Hamburg (http://www.raschlegal.de/) im Auftrag der Firma Universal Music GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken an der Musikaufnahme "Rock Symphonies" von David Garrett versendet.

Es wird von den Rechtsanwälten Rasch im Auftrag der Firma Universal Music GmbH die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Musikaufnahme "Rock Symphonies" von David Garrett  gefordert und die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes inkl. Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.200 EUR verlangt. 

 Wurden auch Sie von den Rechtsanwälten Rasch im Auftrag der Firma Universal Music GmbH die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Musikaufnahme "Rock Symphonies" von David Garrett abgemahnt?

 Wir helfen Ihnen sofort bei Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag der Firma Universal Music GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Musikaufnahme "Rock Symphonies" von David Garrett .

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder, Tonaufnahmen, Filmen, etc.) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung prüfen.

Ich empfehle, sich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung wie folgt zu verhalten:

    * Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.

    * Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

      Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
      Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meinst weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

      Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
      Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

    * Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

    * Lassen Sie sich beraten.


Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.abmahnberatung.de

  

Bildquelle:© Stefan Rajewski