Anwaltliche Robe: „Ein gerüttelt Maß an Empirie“

Anwaltliches Berufsrecht
10.12.20091648 Mal gelesen
Interview mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu seiner Motivation keine Robe mehr tragen zu wollen - in der Dezemberausgabe 2009 des Berliner Anwaltsblattes (BAB).

BAB: Herr Eisenberg, was bewegt Sie keine Robe mehr zu tragen?

Eisenberg: Sie ist nicht mehr durch eine staatliche Kleiderordnung vorgeschrieben. Mir ist das Tragen der Robe bei der Durchsetzung der mir anvertrauten Mandate nicht dienlich. Ich brauche sie einfach nicht. Es geht auch ohne Robe. Ich bin seit mehr als fünfundzwanzig Jahren Anwalt und verfüge über ein gerüttelt Maß an Empirie. Die Robe verschleiert für alle Beteiligten nur, dass ich als Anwalt im Gerichtssaal im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft oder den Gerichten keine Macht ausübe.
 
BAB: Ist das Tragen der Robe Ausdruck der Organstellung der Anwaltschaft und drückt sie Augenhöhe mit den übrigen Prozessbeteiligten aus?
 
Eisenberg: Es gibt keine Augenhöhe. Das Tragen der Robe verschleiert gerade die ungleichen Machtverhältnisse. Diesen falschen Schein will ich vermeiden. Gerichte und Staatsanwaltschaft haben Macht. Ich habe Argumente. Diese werden durch das Tragen der Robe nicht besser.
 
BAB: Hat das Nichttragen der Robe bei den Prozessbeteiligten Reaktionen ausgelöst?
 
Eisenberg: Ich habe bisher nur eine Reaktion erfahren. Der Richter einer großen Strafkammer war vorbereitet durch Anschreiben der Justizverwaltung und wies mich auf berufsrechtliche Normen hin, die angeblich das Tragen einer Robe vorschreiben. Ich habe diese Rechtsauffassung zurückgewiesen, und damit hatte es sich. Der Mann war fair und souverän, er ist auf die Frage nie mehr zurückgekommen. Möglicherweise hat er die Sache der Kammer gemeldet, das weiß ich nicht, weil ich eine
Selbstanzeige erstattet habe. Im Übrigen haben die Richter der Zivilsenate des KG, die Richter der Zivil- und Strafkammern des LG sowie die Strafrichter und Schöffengerichte, bei denen ich im letzten halben Jahr aufgetreten bin, überhaupt keine Reaktion gezeigt. Ich hatte den Eindruck, es ist ihnen schlicht egal. Der Sache der Mandanten hat es auch nicht geschadet.
 
BAB: Es wird aber auch Kolleginnen und Kollegen geben, die auf das Tragen der Robe nicht verzichten wollen. Wie stehen Sie dazu?
 
Eisenberg: Ich respektiere diesen Wunsch. Da mag jeder nach seiner eigenen Facon selig werden.
 
BAB: Welche Reaktion haben Sie von Seiten der Rechtsanwaltskammer erfahren?
 
Eisenberg: Ich war überrascht. Ich ging davon aus, dass die Kammer als Selbstorganisation der Anwaltschaft und im Vorstand besetzt mit einer großen Zahl anwaltlicher Rechtsanwender dazu sofort eine klare Haltung einnehmen und verlautbaren würde, nämlich:
- Nach dem Wegfall staatlichen Zwangs gibt es keine Übung, Roben zu tragen (weil sich diese Übung erst entwickeln muss).
- Nach Art 12 GG steht es einer Anwaltskammer nicht zu, Berufsausübungsregeln hinsichtlich des Vestiments seiner Zwangsmitglieder zu treffen, weil diese nicht erforderlich sind für eine ordnungsgemäße Rechtspflege und die Beteiligung der Anwaltschaft.
- Ohne Regelung des Gesetzgebers geht es wegen der Grundrechtsrelevanz ohnehin nicht. Stattdessen überraschte mich die Kammer nur zwei Tage nach meinem ersten Auftritt ohne Robe mit einer über die Presse lancierten öffentlichen Mitteilung eines angeblichen Vorstandsbeschlusses, nach dem das Tragen einer Robe weiterhin Berufspflicht sei, weil es der örtlichen Übung entspräche. Auf meinen sofortigen Widerspruch und die Mitteilung, dass ich mich dieser Auffassung nicht unterwerfe, und der darin enthaltenen Ankündigung fortgesetzt dem "Beschluss" des Vorstands zuwiderhandelnden Verhaltens (was im Falle der Ernsthaftigkeit des "Vorstandsbeschlusses" sogleich eine Reaktion des Kammervorstands nach sich ziehen hätte müssen) schwieg der Vorstand vier lange Monate. Mitte Oktober sickerte durch, dass der Vorstand die Haltlosigkeit seines Beschlusses erkannt hat. Offiziell mitgeteilt wurde mir das nicht. Das führte dazu, dass in einem Zivilprozess, den ich wegen einer Bildrechtsverletzung gegen die "Bild"-Zeitung führte, diese mir noch am 20. Oktober 2009 vorwarf, fortgesetzt gegen Berufsrecht zu verstoßen. Für mich hatte die Kammer eine Bringschuld, ihre Zweifel an dem überstürzten Beschluss, den sie sofort öffentlich gemacht hatte, ebenfalls sofort offen zu
legen, sobald diese entstanden waren, und zunächst den veröffentlichen Beschluss zur Robentragungspflicht aus dem Juli 2009 außer Vollzug zu setzen. Dagegen hat die Kammer verstoßen, sie hat damit letztlich die Herausbildung einer Übung zusätzlich erschwert und mich, der ich die Freiheit von staatlicher Kleiderordnung für mich in Anspruch genommen habe, über Monate außerhalb des Berufsrechts gestellt. Für eine aus Zwangsmitgliedern gebildete selbstorganisierende Körperschaft, die auch die Berufsaufsicht ausübt, und deren Vorstandsmitglieder ausnahmslos praktizierende Anwälte sind, ist das ein Armutszeugnis. Denn die Zweifel waren vom ersten Tag der überstürzten Beschlussfassung zur Robentragungspflicht im Vorstand massiv vorhanden und sind auch massiv geltend gemacht worden.
 
BAB: Herr Eisenberg, ich danke Ihnen für dieses Gespräch.
 
Das Interview führte Redaktionsmitglied RA Gregor Samimi.
 
Anmerkung der Rechtsanwaltskammer Berlin:
Wir haben Verständnis dafür, dass sich Herr Kollege Eisenberg eine schnelle Entscheidung entsprechend der von ihm vertretenen Auffassung gewünscht hätte. Da das Thema Robe jedoch nicht nur in der Anwaltschaft,sondern auch im Vorstand der Rechtsanwaltskammer kontrovers diskutiert wurde, hat sich der Entscheidungsprozess - wie dies in demokratisch und ehrenamtlich arbeitenden Gremien häufiger der Fall ist -über einen längeren Zeitraum hingezogen. Dies war Herrn Kollegen Eisenberg auch bekannt. Der Beschluss der Rechtsanwaltskammer zur Robe findet sich im Kammerton in diesem Heft auf Seite 458. Er wurde Herrn Kollegen Eisenberg unverzüglich nach Beschlussfassung zugänglich gemacht.
 
RA Samimi ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, sowie für Versicherungsrecht. Weitere Infos und Downloads finden Sie unter www.ra-samimi.de.