Beim Internetauktionshaus Ebay wird alles versteigert, was man nur versteigern kann. Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19.02.2008 (Az.: BvR 1886/06) dürfen nun auch Rechtsanwälte ihren Rechtsrat bei Ebay versteigern.
Grundlage für diese Entscheidung gab ein Rechtsanwalt, der im Jahr 2004 mehrere Angebote zur Rechtsberatung auf der Plattform eingestellt hatte und 5 Stunden anwaltliche Beratung zu einem Preis von mind. 500,00 Euro ansetzte.
Die zuständige Anwaltskammer hatte hierin einen Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht gesehen, da dies unzulässige "marktschreierische" Werbung sei.
Das Bundesverfassungsgericht verfolgt jedoch nun in oben genannter Entscheidung die Ansicht, dass sich die strengen Standesrichtlinien nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbaren lassen.
Fazit: Für die Anwaltschaft werden die Möglichkeiten erweitert und für den Mandanten ist das Risiko an einen nicht so geeigneten Rechtsanwalt zu geraten auch nicht größer als auf anderem Wege. Vielmehr stellt sich dies für die potentiellen Mandanten vielleicht auch als Chance dar, da auf unkompliziertem Wege ein Anwalt konsultiert werden kann und bereits so eine oftmals vorhandene Hemmschwelle abgebaut wird.
Sebastian Iben
Rechtsanwalt