IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)

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28.01.2011986 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte erzielen weiteren Erfolg für Anleger in einem Verfahren gegen die Deutsche Bank

Berlin, 26.01.2010 - Ein sichere Geldanlage mit steuerfreien Ausschüttungen in Höhe von jährlich 5,5 % Zinsen erwartete eine Anlegerin, die im Jahre 2007 auf Empfehlung der Deutschen Bank in die IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG investierte, einen geschlossenen Immobilienfonds der sich am weltberühmten Londoner Bürogebäude THE GHERKIN beteiligte, heute ein Wahrzeichen der Stadt. Angepriesen worden waren die guten Mieter und bis heute werden die Mieten tatsächlich in etwa wie prospektiert eingenommen.

Die Risiken für die Anleger lauerten an anderer Stelle: der Fonds musste im Jahre 2009 die Ausschüttungen einstellen, weil die Immobilienpreise in London allgemein gesunken waren und deshalb die in den Darlehensverträgen vorgesehenen Beleihungswerte überschritten wurden. Hinzu kam, dass der Fonds ob günstigerer Konditionen ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen hatte und das britische Pfund gegenüber dem Schweizer Franken stark an Wert verlor. Der Wert des Londoner Gebäudes wird in britischen Pfund ermittelt und dann in Schweizer Franken umgerechnet. Insoweit haben neben dem niedrigeren Immobilienpreisniveau in London auch ungünstige Wechselkursentwicklungen dazu geführt, dass die finanzierenden Banken höhere Zinsen und weitere Sicherheiten verlangten. Der Fonds ist gezwungen, bis auf weiteres erstmal keine Ausschüttungen auszuzahlen. Irrelevant ist in diesem Kontext, dass die Swiss RE als Hauptmieterin des Gebäudes soviel Miete in Schweizer Franken zahlt, wie für die Darlehensraten benötigt wird.

CLLB Rechtsanwälte, eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit Büros in Berlin, München und Zürich vertreten bereits mehrere geschädigte Anleger, die sich bezüglich der Risiken von den die Anlage empfehlenden Banken unzureichend informiert fühlen. Nachdem das Landgericht Wuppertal die Deutsche Bank wegen Nichtaufklärung über die Höhe der vereinnahmten Provision zu einer vollständigen Rückabwicklung des Erwerbs einer GHERKIN-Beteiligung verurteilt hatte, konnte im Dezember in einem weiteren Verfahren ein Vergleich geschlossen werden, bei dem die Anlegerin eine pauschale Geldzahlung zum Ausgleich für den Wertverlust des Fonds erhalten hat, den sie im Übrigen behielt.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch empfehlt allen betroffenen Anlegern rechtlich prüfen zu lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Erfolge in Wuppertal und Erfurt zeigen, dass es im Einzelfall gute Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gibt. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.