Multi Advisor Fund I GbR

 Freiberufler oder Selbstständiger
15.12.2010770 Mal gelesen
Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR. Gerichte urteilen zu Gunsten der Anleger

München, 15.12.2010 - Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte  Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Perleberg mit Urteil vom 30.09.2010  eine  Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Gesellschafterin auf  Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes abgewiesen. Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.

Zwischenzeitlich hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunten dieser Anleger sind somit rechtskräftig. Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung des von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen. "Auch wenn dieses Urteil nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigt es doch, dass sich  Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können", sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Verfahren betreut hat.

Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies auch dann, wenn Anleger in den letzten Wochen ihrerseits eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses erhalten haben.