Endlich keinen Unterhalt mehr zahlen in "Altfällen"

Familie und Ehescheidung
18.10.2016194 Mal gelesen
Auch bei alten Urteilen über die Zahlung von Ehegattenunterhalt können Sie jetzt noch erreichen, dass der von Ihnen zu zahlende nacheheliche Ehegattenunterhalt entfällt oder reduziert wird

Auch bei alten Urteilen über die Zahlung von Ehegattenunterhalt können Sie jetzt noch erreichen, dass der von Ihnen zu zahlende nacheheliche Ehegattenunterhalt entfällt oder reduziert wird, wenn Ihr Ehepartner es versäumt hat, selbst Altersvorsorgeanwartschaften nach der Scheidung zu erwerben und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen ist nach der Scheidung.

So jedenfalls hat das Kammergericht mit Beschluss vom 10.05.2016, Aktenzeichen: 13 UF 100/15, entschieden (BeckRS 2016, 12612; Urteilsbesprechung von Frau RAin Dr. Doris Kloster-Harz in NZFam 16/2016, S. 754)