Abfindung

Arbeitsrecht Kündigung
24.03.2016157 Mal gelesen
Entgegen weit verbreiteter Meinung haben Arbeitnehmer nicht grundsätzlich Anspruch auf Abfindung, wenn ihnen der Arbeitgeber kündigt – allerdings besteht nicht selten die Möglichkeit, zumindest im Verhandlungswege eine Abfindung zu erhalten.

Entgegen weit verbreiteter Meinung haben Arbeitnehmer nicht grundsätzlich Anspruch auf Abfindung, wenn ihnen der Arbeitgeber kündigt - allerdings besteht nicht selten die Möglichkeit, zumindest im Verhandlungswege eine Abfindung zu erhalten, insbesondere dann wenn eine Kündigung nach langjähriger, verantwortungsvoller und gut bezahlter Zusammenarbeit erfolgt und der Mitarbeiter eigentlich lieber weiter im Unternehmen bleiben würde.

Unternehmen verzichten gern auf ein langwieriges Verfahren vor dem Arbeitsgericht und bieten Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder auch eines eingeleiteten Kündigungsschutzverfahrens nach bereits ausgesprochener Kündigung an. Mit einer Abfindung entschädigt das Unternehmen den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten.

Wichtiger noch ist für ein Unternehmen aber häufig, sich mit der Zahlung einer Abfindung von den Unwägbarkeiten und Risiken einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Kündigung freizukaufen. Da manche Kündigungen aber vor einem Arbeitsgericht wenig Aussicht auf Erfolg haben, sollten Arbeitnehmer gut anwaltlich beraten sein, um bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen. Nicht zuletzt von der Qualität möglicher Kündigungsgründe und deren Beweisbarkeit hängt auch die Höhe einer verhandelbaren Abfindung ab.

Rechtsanwalt Dr. Maubachinformiert rund um alle Fragen aus dem Arbeitsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.