Sie haben eine Abmahnung der Esprit International erhalten? Wir helfen Ihnen“!

Sie haben eine Abmahnung der Esprit International erhalten? Wir helfen Ihnen“!
19.01.2016423 Mal gelesen
Abmahnung wegen Markenrtechtsverletzung an der Marke ESPRIT erhalten? Kanzlei Dr. Schenk - Experten im Markenrecht!

Die Esprit International lässt durch Ihre Rechtsanwälte Osborne Clarke Abmahnungen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Kennzeichenrechten abmahnen.

Bei der Unternehmung Esprit handelt es sich bekanntermaßen um einen international agierenden Modekonzern ist, der Kleidung, Schuhwaren, Wohnaccessoires, Schmuck, Parfum usw. anbietet.

Die Bezeichnung ESPRIT ist Gemeinschaftsmarke unter der Registernummer 000151019 zu Gunsten der Firma Esprit eingetragen.

Abgemahnt werden etwa Verkäufer auf Ebay, Amazon usw. denen Vorgeworfen wird diese Markenrechte zu verletzen.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Weiter werden Auskunft, Schadenersatz sowie Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 250.000 ? gefordert.

Unsere Empfehlungen:

  • Geben sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab
  • leisten Sie nicht voreilig irgendwelche Zahlungen
  • beachten Sie die Fristen
  • kontaktieren Sie einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt

Bedenken Sie eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang.

Die Forderungen können häufig reduziert werden

Auch ist nicht jede Abmahnung berechtigt! Sind die Markenwaren etwa erstmals mit Zustimmung des Markeninhabers in Europa verkauft worden, darf sie danach grds. jedermann weiterverkaufen. Die Markenrechte sind dann "erschöpft":

Wenn Sie auch eine Abmahnung der der Esprit International durch die Rechtsanwälte Osborne Clarke erhalten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Selbstverständlich vertreten wir bundesweit.