Aktuelles zur Vaterschaft und Vaterschaftsklage

Aktuelles zur Vaterschaft und Vaterschaftsklage
05.08.2015772 Mal gelesen
Geht es um die Abstammung, kann über die Vaterschaft schnell gestritten werden. Lesen Sie nachfolgend ein aktuelles Urteil und prominente Vaterschaftsklagen.

Die Vaterschaft ist ein wichtiger und schwieriger Bereich des Familienrechts. Unterhaltsansprüche, Erbrecht, Umgangsrecht etc. hängen an der Feststellung der Vaterschaft. Neben den rechtlichen und finanziellen Auswirkungen gibt es natürlich noch die emotionale Dimension, die mit Klärung der Abstammung verbunden ist. Als auf das Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin sind daher die Entwicklungen im Bereich Vaterschaft und Vaterschaftsklage von großem Interesse.

Vaterschaft an eingefrorenen Embryonen in den USA

In den USA gibt es vergleichsweise liberale gesetzliche Bestimmungen, wenn es um die Realisierung des Kindeswunschs geht - selbst die Leihmutterschaft ist dort erlaubt. Kinderwunschzentren und -kliniken sind dort groß im Geschäft. Bei der künstlichen Zeugung von Kindern entstehen weitere Embryonen, die häufig für eine spätere Verwendung eingefroren werden. Ein Deutscher hat nun versucht, die Vaterschaft an solchen in den USA lagernden Embryonen gerichtlich feststellen zu lassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat daraufhin entschieden, dass ein Samenspender keinen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft an in den USA eingefrorenen Embryonen hat, um dadurch eine "Verfügungsbefugnis" über die Embryonen zu erhalten. Grundsätzlich sei die Feststellung der Vaterschaft für ein Kind erst mit der Geburt möglich. Vorher sei lediglich die Anerkennung der Vaterschaft möglich, nicht aber eine gerichtlich Feststellung oder Vaterschaftsklage.

Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos abgewiesen

Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft blieb Spaniens Ex-König Juan Carlos erspart. Das Oberste Gerichtshof hat die Vaterschaftsklage einer Belgierin zurückgewiesen. Die Klage war ursprünglich zugelassen. Nun hatte Juan Carlos mit seinem Einspruch Erfolg. Die Richter sahen keine ausreichenden Anhaltspunkte für Behauptung der Klägerin. Bereits zuvor war eine Vaterschaftsklage eines Katalanen gegen den Ex-Monarchen zurückgewiesen worden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass DNA-Tests bestätigen, dass beide Kläger mit 91-prozentiger Wahrscheinlichkeit ein gemeinsames Elternteil haben. In die Verlegenheit einer möglichen Vaterschaftsklage kam Juan Carlos übrigens nur, weil er aufgrund seiner Abdankung seine Immunität verloren hatte.

Exhumierung des Formel-1 Weltmeisters Fangio

Der abgedankte Spanische König ist nicht der einzige Prominente, bei dem die Vaterschaft bezüglich eines Kindes der Klärung bedarf. Betroffen ist auch Juan Manuel Fangio, der fünffache Formel-1 Weltmeister aus Argentinien. Allerdings ist dieser bereits seit über 20 Jahren tot und beerdigt. Aus diesem Grund soll anlässlich einer Vaterschaftsklage sein Leichnam exhumiert werden. Geklagt hat das Kind einer langjährigen Lebensgefährtin von Fangio, der niemals heiratete. Auch in Deutschland ist die Exhumierung eines Verstorbenen zur Feststellung der Vaterschaft möglich. 2014 hatte sich der BGH in einem entsprechenden Fall, für den Vorrang des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ausgesprochen, hinter dem das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen zurücktrete.

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