Auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate Sie.
04.03.2016286 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell wieder einmal eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist der Verein aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum Verein Lauterer Wettbewerb e. V.:

Der Verein Lauterer Wettbewerb e. V. setzt sich nach eigenen Angaben für die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder ein, zu denen nach eigenen Angaben eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Beleuchtungskörpern gehört. Aus hier vorliegenden Abmahnschreiben des Vereins ergibt sich, dass der Verein für sich in Anspruch nimmt, gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG zur Rechtsverfolgung befugt zu sein.


Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Gerügt werden verschiedene Wettbewerbsverstöße: fehlende Registrierung der vertriebenen Beleuchtungskörper bei der Stiftung EAR (Verstoß gegen § 6 Abs. 1 ElektroG) und nicht ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung der vertriebenen Beleuchtungskörper (Verstoß gegen § 7 ProdSG, § 3 Abs. 2 Nr. 4 und § 12 ElektroStoffV).


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht feste Vertragsstrafen in Höhe von 5.100,00 Euro, eine Verpflichtung zum Ersatz der Aufwendungen der Rechtsverfolgung in Höhe von 220,15 Euro und eine Verpflichtung zur Erstattung von Testkaufkosten vor.


Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Die mit der mir vorliegenden Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten des Vereins gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. 1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.


Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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